Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.22
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Ich habe mich über lange Zeit dafür
eingesetzt und bin sehr glücklich, dass wir
jetzt doch in dieser Frage zu einer
Entscheidung gekommen sind. Ich glaube,
dass das ein zukunftsweisender Schritt ist.
Wenn StR Mag. Schwarzl meint, dass hier
keine Paketlösung angedacht war, so ist
das einfach falsch. Das steht sogar im Akt.
(Beifall) Erstens hat die Frau Bürgermeisterin immer davon gesprochen und
zweitens zitiere ich den Punkt C) aus dem
Beschlussantrag:
"Zur Finanzierung des Kaufpreises in der
Höhe von Euro X und der Nebenkosten
jedoch abzüglich des Verkaufserlöses
Brunecker Straße 1, in der Höhe von Euro
Y, somit für ein Finanzierungserfordernis
von gerundet Euro Z, nimmt die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
ein Bankdarlehen auf."
Das heißt, dass sogar im Beschlussantrag
der Verkauf der Brunecker Straße 1
dezidiert erwähnt ist. Daher ist es logisch,
dass natürlich das Ganze im Paket
verhandelt wurde. Das ist ja überhaupt
keine Frage. Deshalb muss man den
Preis, den wir für die Brunecker Straße 1
angeboten erhalten haben, natürlich im
Zusammenhang mit dem Kaufpreis sehen,
den wir in der Ing.-Etzel-Straße bezahlen.
Man kann das nicht getrennt sehen.
Man hätte natürlich sagen können, dass
man das ganze Paket in einem Akt
vorlegen soll. Um das wahrscheinlich
übersichtlicher zu gestalten, wurde dieses
ganze Paket in getrennten Akten vorgelegt. Unter dem früheren Bürgermeister,
der immer sehr verwickelte Geschäfte
getätigt hat, hätte man das wahrscheinlich
verwoben, damit es nicht so übersichtlich
ist. In diesem Fall ist es klar getrennt
vorgelegt worden.
Es ist auch keine Frage, dass wir einen
wirklich sehr zufrieden stellenden Kaufpreis in der Ing.-Etzel-Straße für die
künftige Einrichtung der Mag.-Abt. II,
Soziales und Jugendwohlfahrt, erzielt
haben, und das ist im Zusammenhang mit
der Brunecker Straße 1 zu sehen.
Richtig ist, dass ein zweites Angebot
gelegt wurde. Zweifellos ist es ein
Versäumnis, dass dieses Angebot nicht an
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
GR-Sitzung 25.1.2007
KEG (IIG) vorgelegt und nicht in einem
diskutiert wurde. Das muss man auch
sagen, aber das ist halt passiert.
Deshalb sind damit nicht das Paket und
das Rechtsgeschäft insgesamt in beiden
Fällen zu kritisieren. Wir glauben, dass
dieses Paket durchaus sehr ausgewogen
ist.
Ich habe ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH, Dr. Oberfrank, geführt, weil es mir ein Anliegen
war, dass dieses Rechtsgeschäft möglichst rasch abgewickelt wird und wir in der
Entscheidungsfindung weiterkommen.
Ich habe schon auch die kritische Anmerkung verstanden, dass hier die IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
nicht dadurch ein Geschäft machen soll,
indem sie jetzt von der Stadt Innsbruck die
Liegenschaft kauft und dann nach drei
Monaten diese wieder weiterverkauft,
wodurch sie unter Umständen einen
erhöhten Erlös hat. Deshalb habe ich
gesagt, dass eine Nachschusspflicht im
Ausmaß dieses zweiten Angebotes, das
vorhanden ist, vereinbart werden soll.
Der Geschäftsführer der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH, Dr. Oberfrank, hat hier zugestimmt und ich glaube,
dass damit insgesamt dieses Rechtsgeschäft abgesichert bzw. ausgeglichen und
das Risiko der Stadtgemeinde Innsbruck
sehr gering ist.
Man muss bei diesem zweiten höheren
Angebot schon sehr kritisch sehen, dass
natürlich die Frage der Regionalbahn
angesprochen wurde. Die Trasse der
Regionalbahn ist heute und morgen
wahrscheinlich auch noch nicht bekannt.
Wenn man warten würde, bis diese Dinge
abgeklärt sind, dann könnte das unter
Umständen Jahre dauern.
Wann die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) hinsichtlich des Verkaufs der
Liegenschaft Brunecker Straße 3 eine
Entscheidung treffen, das steht - glaube
ich - auch in den Sternen. Wenn man mit
den Verantwortlichen spricht, wird es beim
Frachtenbahnhof Jahre bzw. vielleicht
auch Jahrzehnte dauern, bis es hier zu
einer Entscheidungsfindung kommt. Die
Frage der Kontamination ist offen, da man