Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.23

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2007_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2007
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 19 -

nicht weiß, was im Untergrund noch
vorhanden ist. Dieses Risiko müsste auch
die Stadt Innsbruck übernehmen. Auch die
Frage der Bestandsverträge ist noch nicht
geklärt.
Das heißt, dass diese beiden Angebote
überhaupt nicht miteinander vergleichbar
sind. Das eine Angebot ist ein unbedingtes
und das zweite, das zwar etwas höher ist,
ist ein Angebot mit vielen Bedingungen,
wo man auch nicht weiß, ob es zeitlich
soweit abgeklärt werden kann, dass man
hier zu einer Entscheidungsfindung
kommt.
Es ist nicht richtig, dass in der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ein
unbedingter Beschluss gefasst wurde. Das
kann die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) nämlich gar nicht, wenn
Vermögen der Stadt Innsbruck verkauft
wird, denn dazu ist der Beschluss des
Gemeinderates notwendig. Im Aufsichtsrat
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) wurde von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer und auch von mir
ausdrücklich gesagt, dass dieser Beschluss im Aufsichtsrat unter der Bedingung einer aufschiebenden Wirkung
erfolgt, dass der Gemeinderat hier die
entsprechenden Beschlüsse fasst.
Erstens, sind beide Rechtsgeschäfte ein
Paket und insbesondere der Kauf des
künftigen Gebäudes für die Mag.-Abt. II,
Soziales und Jugendwohlfahrt, ist sehr
günstig. Zweitens, hat der zweite Bieter für
die Brunecker Straße 1 eine Reihe von
Bedingungen aufgelistet und drittens
wurde die Nachschusspflicht berücksichtigt. Wenn man das Gesamte sieht, kann
man durchaus guten Gewissens diesen
beiden Rechtsgeschäften, insbesondere
dem Rechtsgeschäft Verkauf der Brunecker Straße 1, zustimmen.

haben, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
aneinander vorbei gesprochen.
Ich habe mich in meiner Aussage zur
Beschlussfassung hinsichtlich der Mag.Abt. II, Soziales und Jugendwohlfahrt,
nicht darauf bezogen, dass keine Verknüpfung bestand. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.
Sprenger hat mir unterstellt, dass ich die
Akten nicht lesen könne, aber das ist erst
im Dezember 2006 im Akt gestanden und
ich habe von der Grundsatzbeschlussfassung hinsichtlich der Mag.-Abt. II, Soziales
und Jugendwohlfahrt, gesprochen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: StR
Mag. Schwarzl, das ist nicht zur Geschäftsordnung! ich muss Ihnen das als
zweite Wortmeldung anrechnen.
StR Mag. Schwarzl: Das ist eine Berichtigung! Das müssen Sie nicht, aber Sie
werden das aber vermutlich tun.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Sie
haben sich zur Geschäftsordnung
gemeldet, haben das aber nicht getan.
GR Hof: Nachdem es an Missverständnissen und an einander vorbeireden
wieder einmal zu wimmeln scheint, glaube
ich, dass es schon noch einiges gibt, was
meiner Meinung nach sehr aufklärungsbedürftig ist. Deshalb möchte ich klarstellen,
warum wir diesem Geschäft nicht zustimmen können. Diese Aufklärung hätten wir
uns eigentlich nach der Absetzung bzw.
Vertagung dieses Tagesordnungspunktes
im Dezember 2006 erwartet.
Dazu sind noch einige Fragen offen. Die
uns vorliegenden Informationen stammen
einerseits aus den Akten und andererseits
aus den Gesprächen mit der Pema &
Rubner Bauträger GesmbH. Das was ich
jetzt sage, ist vorbehaltlich dieser Quellen
zu verstehen.

Ich muss sagen, dass die Vertagung
dieser beiden Rechtsgeschäfte richtig war,
um eine Bereinigung herbeizuführen, aber
ich glaube, dass hier weitere Erkenntnisse
nicht mehr zu gewinnen sind. Deshalb ist
es richtig, dass wir heute im Gemeinderat
diesen Beschluss fassen. Die ÖVP wird
hier mit Begeisterung zustimmen. (Beifall)

Trotzdem drängt sich nach den vorliegenden Informationen ein schwerer Verdacht
auf, der die Art der Geschäftsbeziehungen
der Stadt Innsbruck in ein ganz schlechtes
Licht rücken könnte. Der Verdacht drängt
sich nicht nur mir auf und deshalb sollte
man dem begegnen, allein um einen
Imageschaden von der Stadt Innsbruck
abzuwenden.

StR Mag. Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Zur tatsächlichen Berichtigung! Wir

Nach dem Verdacht könnte es wie folgt
gewesen sein: Wie diese Paketlösung

GR-Sitzung 25.1.2007