Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.47

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20.

III 6080/2006
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B16, Innsbruck - St.
Nikolaus, Bereich Innstraße 115,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Weber und GR Mag. Fritz),
den Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B16, Innsbruck - St. Nikolaus,
Bereich Innstraße 115, gemäß § 56 Abs. 1
TROG, zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG 2006 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die nach § 66 Abs. 1 erforderliche
aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt
wird.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das
ist richtig. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
hat selbst auch genau im Detail diesen
Bebauungsplan erarbeitet. Das ist ein Akt
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung.
Bgm. Zach: Ich glaube, dass es ganz
einsichtig ist, wenn man an sich gegen
gewisse Aktivitäten war, dass man die
daraus resultierenden Geschäfte auch
nicht goutiert. Man soll nicht irgendein Amt
vorschieben, sondern soll das einfach
sagen. Ein Gemeinderat lebt von den
unterschiedlichen Meinungen, die man
klipp und klar sagen kann. Das ist auch
einsichtig. Es wurde heute bereits einmal
darauf Bezug genommen, dass die Sache
bald gescheitert wäre.
Ich denke man sollte nur Mut zeigen. Man
kann sagen, dass man im Prinzip gegen
irgendetwas ist und sollte nicht etwas
anderes vorschieben.

"Die Motivation zur Widmung dieser
Fläche war vordergründig keine raumplanerische, sondern entsprang einer
Abwägung und politischen Bewertung
unterschiedlicher öffentlicher Interessen."

GR Grünbacher: Es ist natürlich nach wie
vor so, dass die komplette sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion gegen dieses
Projekt ist. Allerdings stimmt ein Teil
unserer Fraktion zu, weil dieser Weg mit
weniger Kosten für die Stadt Innsbruck
verbunden war. Das heißt aber nicht, dass
wir diesem Projekt zustimmen. Das
möchte ich hier auch sagen, weil die Frau
Bürgermeisterin gesagt hat, dass man
alles vorbringen kann. Es ist nicht immer
so, wenn man bei A dagegen ist, dass das
bei B auch so ist. Wir waren gegen A, aber
jetzt sind zumindest Teile von uns für B.
Das möchte ich hier deponieren.

Das heißt, dass die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, mit der Raumplanung bei diesem
Grundstück keine Freude hat und deshalb
sind wir auch dagegen.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Mag. Yildirim und GR
Marinell; 3 Stimmen, gegen GRÜNE und
GR Buchacher; 8 Stimmen):

GR Ing. Krulis: Ich möchte hier folgendes
noch anmerken, weil Sie, GR
Mag. Pitscheider hier einen Punkt zitiert
haben. Ich darf erinnern, dass ich bei der
Auflage des Planes sehr wohl auch den
gesamten Inhalt der Stellungnahme der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, erwähnt habe.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, hat sehr
wohl die vorgeschlagene Verbauung als
vertretbar bezeichnet.

Der Antrag des Bauausschusses (Seite
42) vom 17.1.2007 wird angenommen.

Ein Zitat einzeln dargestellt, spiegelt
natürlich nicht die gesamte Meinung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, wieder.

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.

GR Mag. Pitscheider: Ich möchte kurz
die Stellungnahme der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, die dem Akt beiliegt,
zitieren, weshalb auch die Innsbrucker
Grünen die Forderung der Grundstückseigentümer sowieso zurückweisen, aber
auch die gesamte Bebauung verneinen.
Das Zitat lautet folgendermaßen:

GR-Sitzung 25.1.2007

21.

III 6081/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B16/1, Innsbruck
- St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115, gemäß § 56 Abs. 2 TROG