Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.48

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In der Stellungnahme wird festgestellt,
dass dieser Bebauungsplan insgesamt
eine sachlich nicht gerechtfertigte, völlig
überzogene Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten darstelle. Es werden
fast sämtliche Festlegungen in Frage
gestellt, Vergleiche mit anderen Stadtteilen gemacht und Änderungen bei den
Bestimmungen gefordert. Es sollten die
Vorgaben zur Gebäudesituierung in allen
Bereichen wesentlich gelockert, im
nördlichen Dichteabschnitt mindestens
eine Dichte von 1,9 festgelegt und im
südlichen Abschnitt einheitlich drei
Obergeschosse zugelassen werden.
Nach ausführlicher Prüfung des Einspruches ist festzuhalten, dass die gegenständliche spezielle Situation einen
Vergleich mit anderen Stadtteilen nicht
zulässt. Die im Bebauungsplanentwurf
getroffenen Einschränkungen der Bebauungsmöglichkeiten ermöglichen erst die
planungsfachliche Vertretbarkeit der
Widmung, wobei die Festlegungen im
Einklang mit der umgebenden Bau- und
Landschaftsstruktur stehen und die
Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes
nach eingehenden, städtebaulichen und
stadtgestalterischen Überlegungen
erfolgte.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Weber und GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Mag. Yildirim und GR
Marinell; 3 Stimmen, gegen GRÜNE und
GR Buchacher; 8 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B16/1, Innsbruck - St. Nikolaus,
Bereich Innstraße 115, gemäß § 56 Abs. 2
TROG, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG 2006 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die nach § 66 Abs. 1 erforderliche
aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt
wird.

22.

III 6704/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. IG - F11, Igls, Bereich Teilfläche der Gp. 872/3, KG Igls, (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F2, Zeichn.
Nr. 3693), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur Sicherung der landschaftsgerechten
Einbindung sowie einer öffentlichen
Nutzung des Parkplatzes erfolgte eine
privatrechtliche Absicherung.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
7 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. IG F11, Igls, Bereich Teilfläche der
Gp. 872/3, KG Igls (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F2,
Zeichn. Nr. 3693), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.

23.

III 4168/2006
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B5, Höttinger Au,
Bereich zwischen Sonnenstraße,
Dr. Sigismund-Epp-Weg, Kirschentalgasse, Mariahilfstraße,
Höttinger Au und Höttinger Auffahrt sowie der Bereich nordwestlich der Höttinger Auffahrt,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden zum Entwurf
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA
- B5 und zum Ergänzenden Bebauungs-

GR-Sitzung 25.1.2007