Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.49
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plan Nr. HA - B5/1 eingebracht und bereits
ausführlich im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, zum Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HA - B5/1 (2. Entwurf)
abgehandelt und teilweise entkräftet bzw.
im 2. Entwurf eingearbeitet.
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B5 bleibt unverändert, der
nachfolgende Beschluss wird empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B5/1, Höttinger Au, Bereich
zwischen Sonnenstraße, Dr. SigismundEpp-Weg, Kirschentalgasse, Mariahilfstraße, Höttinger Au und Höttinger Auffahrt
sowie der Bereich nordwestlich der
Höttinger Auffahrt, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B5, Höttinger Au, Bereich
zwischen Sonnenstraße, Dr. SigismundEpp-Weg, Kirschentalgasse, Mariahilfstraße, Höttinger Au und Höttinger Auffahrt
sowie der Bereich nordwestlich der
Höttinger Auffahrt, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Das betrifft das Wohnprojekt, bei dem viel
Einsatz erfolgt ist, dass dort Wohnungen
kommen.
24.
III 4169/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B5/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen Sonnenstraße, Dr. Sigismund-Epp-Weg,
Kirschentalgasse, Mariahilfstraße, Höttinger Au und Höttinger
Auffahrt sowie der Bereich nordwestlich der Höttinger Auffahrt,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Verträge zur
Projekts- und Servitutssicherung sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 25.1.2007
25.
III 6078/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B1a/1, Igls, Bereich Gpn. 332, 325/1, 1000 und
teilweise 960 und 991 sowie
177/9 und teilweise 176 und 959,
alle KG Igls (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG - B1a,
3. Entwurf, Zeichn. Nr. 3666)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IG - B1a/1, Igls, Bereich Gpn. 332,
325/1, 1000 und teilweise 960 und 991
sowie 177/9 und teilweise 176 und 959,
alle KG Igls (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B1a, 3. Entwurf,
Zeichn. Nr. 3666), wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Es handelt sich in diesem Fall um die
Möglichkeit einer geringfügigen Erweiterung beim Schlosshotel in Igls. Es ist ein
kleines Wohnprojekt davon betroffen.