Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf
- S.50
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26.
III 264/2005
27.
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B14, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Südtiroler
Platz - Hauptbahnhofgebäude,
Sterzinger Straße - Hotel am
Bahnhof und Kioskzeile sowie
ESG-Gebäude (teilweise als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B7, Zeichn. Nr. 3690 und
Nr. IN - B13, Zeichn. Nr. 3781),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Verträge im Zusammenhang mit
erforderlichen Servituts- und Dienstbarkeitsvereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Bauausschusses vom
30.11.2006:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B14, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Südtiroler Platz - Hauptbahnhofgebäude, Sterzinger Straße - Hotel am
Bahnhof und Kioskzeile sowie ESGGebäude (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN - B7, Zeichn.
Nr. 3690 und Nr. IN - B13, Zeichn.
Nr. 3781), gemäß § 56 Abs. 1 TROG, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
III 265/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B14/1, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich Südtiroler
Platz - Hauptbahnhofgebäude,
Sterzinger Straße - Hotel am
Bahnhof und Kioskzeile sowie
ESG-Gebäude (teilweise als Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B7, Zeichn. Nr. 3690 und
Nr. IN - B13, Zeichn. Nr. 3781),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG,
2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Verträge im Zusammenhang mit
erforderlichen Servituts- und Dienstbarkeitsvereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Bauausschusses vom
30.11.2006:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B14/1, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Südtiroler Platz - Hauptbahnhofgebäude, Sterzinger Straße - Hotel am
Bahnhof und Kioskzeile sowie ESGGebäude (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN - B7, Zeichn.
Nr. 3690 und Nr. IN - B13, Zeichn.
Nr. 3781), gemäß § 56 Abs. 2 TROG,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Dieser Punkt betrifft die Kioskzeile beim
Hauptbahnhof. Die Sache ist allen schon
bekannt, da dieser Akt schon oft im
Bauausschuss behandelt wurde.
28.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist sechs dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
GR-Sitzung 25.1.2007