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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.51

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- 47 -

28.1

Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. III, Tiefbau - Fuhrpark, Verzicht auf die Verwendung schadstoffreicher Schwerfahrzeuge
(Die Innsbrucker Grünen)

Deshalb wird die Frau Bürgermeisterin
gebeten, folgende dringende Fragen zu
beantworten:
1.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 0 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

2.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 1 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

3.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 2 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

4.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 3 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

5.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 4 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

6.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 5 befinden sich im Fuhrpark
der Stadt Innsbruck und in welchen
Tätigkeitsbereichen werden sie jeweils eingesetzt?

7.

Wie viele Fahrzeuge der Klassen
EURO 0 und EURO 1 wurden bisher
in ihrer Verwendung auch auf der Autobahn eingesetzt und können nunmehr Tätigkeiten (etwa Bringungen)
nicht mehr verrichten? In welchen
Tätigkeitsbereichen der Stadt werden
diese Fahrzeuge eingesetzt?

8.

Wie viele Fahrzeuge der Klasse
EURO 2 werden bisher in ihrer Verwendung auch auf der Autobahn eingesetzt und können ab 1.1.2008 Tätigkeiten (etwa Bringungen) nicht
mehr verrichten?

9.

Welche Planungen gibt es für
Nachrüstungen mit Dieselpartikelfiltern im Fuhrpark der Stadt Innsbruck?

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
verliest die dringende Anfrage der
Innsbrucker Grünen:
Mit 1.1.2007 trat die Verordnung des
Landeshauptmannes vom 24.11.2006,
LGBl. Nr. 91/2006, in Kraft. Danach ist auf
der A12-Inntalautobahn auf beiden
Richtungsfahrbahnen von km 6,350 im
Gemeindegebiet von Kufstein bis km
90,000 im Gemeindegebiet von Zirl das
Fahren mit folgenden Fahrzeugen
verboten:
-

-

-

Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst
zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t betragen und deren
NOx Emission den Grenzwert von
7,0 g/kWh übersteigt (EURO 0/1) ab
1.1.2007
Lastkraftwagen ohne Anhänger und
Sattelzugfahrzeuge mit einer höchst
zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 7,5 t, deren NOx Emission den
Grenzwert von 7,0 g/kWh übersteigt
(EURO 0/1) ab dem 1.11.2009
Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst
zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t betragen und deren
NOx Emission den Grenzwert von
5,0 g/kWh übersteigt (EURO 2) ab
1.1.2008

Die öffentliche Hand hat, gerade auch in
der Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) ihre Vorbildwirkung
ernst zu nehmen. Der Verzicht auf die
Verwendung schadstoffreicher Schwerfahrzeuge kann ein Teil dieser öffentlichen
Vorbildfunktion sein, von der praktischen
umweltpolitischen Auswirkung ganz
abgesehen.

GR-Sitzung 25.1.2007