Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.60

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31.4

Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD),
Pflegeschlüssel in den Wohnund Pflegeheimen (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 48) Folgendes mit:
Für die Mitglieder des Gemeinderates darf
ich ausführen, dass die Mitarbeiter von
Pflegeheimen bisher keinen Kollektivvertrag hatten. Nunmehr wurde ein solcher
mit 1.5.2006 in Kraft gesetzt. BAGS
bedeutet die Berufsvereinigung von
Arbeitgebern für Gesundheits- und
Sozialberufe. Dieser Kollektivvertrag hat
zweierlei bewirkt. Zum einen die Arbeitszeitverkürzungen von 40 Stunden auf
39 Stunden mit 1.5.2006 und mit 1.1.2007
auf 38,5 Stunden. Mit 1.1.2008 wird die
Arbeitszeit auf 38 Stunden verkürzt. Das
wirkt sich natürlich im Bereich der
Pflegeschlüssel aus.
Zum zweiten gibt es auch gewisse
Veränderungen im Bereich der Bezahlung,
insbesondere bei den Stationshelfern. Es
ist nun so, dass wir im Land Tirol zwei
Arten von Rechtsträgern haben. Einerseits
solche, wo dieser Kollektivvertrag anzuwenden ist. Das betrifft die Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD). Das betrifft das Notburgaheim, das
Heim St. Josef am Inn und auch das
Senioren- und Pflegeheim St. Raphael.
Das bedeutet überall dort, wo Gemeinden
Träger sind, ist dieser Kollektivvertrag
nicht anzuwenden. Das ist für die politische Diskussion wichtig.
Das heißt, dass der Großteil der Heime im
ländlichen Raum von den Gemeinden und
Gemeindeverbänden getragen werden.
Hier ist dieser Kollektivvertrag nicht
anzuwenden. Deshalb betrifft diese
Problematik die Stadt Innsbruck zu 100 %
bei allen Heimen, während der übrige
Bereich überhaupt nicht betroffen ist.
Deshalb ist die Äußerung der Herren
Landespolitiker - in dem Fall sind es
Herren -, dass eine Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und dem Gemeindeverband hinsichtlich der Anwendung
des Kollektivvertrages herbeizuführen ist,
schlichtweg ein Unsinn. Der Präsident des

GR-Sitzung 25.1.2007

Gemeindeverbandes ist von dieser
Problematik überhaupt nicht betroffen ist.
Ich möchte nun auf die einzelnen Fragen
eingehen: Es ist falsch, es haben sich
keine Änderungen im Pflegeschlüssel
ergeben. Ich werde das noch ausführen.
Es werden keine Stunden gestrichen. Es
ist so, dass der Zumessungsschlüssel
eigentlich aufrecht bleibt, daher bleibt der
Personalstand bestehen. Das heißt, dass
natürlich die Leistungen reduziert werden
müssen. Das ist eigentlich der Kernpunkt
dieses Themas.
Zu Frage 1.: Es werden keine Stellen
gestrichen, sondern die vorhandenen
Stellen können weniger Stunden leisten.
Nachdem hier keine Aufstockung des
Personals erfolgt, gibt es eigentlich
fehlende Stellen. Das darf ich Ihnen
mitteilen. Um die Vorgaben für die
Pflegestunden entsprechend zu erfüllen,
fehlen in den Heimen nachstehende
Stellen:
Heim am Hofgarten: 3,97; Wohnheim
Hötting: 1,92; Wohnheim Innere Stadt:
1,00; Wohnheim Pradl: 2,94; Wohnheim
Reichenau: 1,58; Wohnheim Saggen:
1,12; insgesamt 12,53.
Das heißt, dass natürlich auch in den
anderen Heimen, Personen fehlen, aber
auf diese Heime kann sich das Anfragerecht nicht beziehen.
Die Kommazahlen ergeben sich aus der
Umlegung von Arbeitsstunden auf Stellen.
Zu Frage 2.: Diese Frage kann so nicht
beantwortet werden, weil sich die Pflegestunden an der Pflegestufe orientieren.
Nur so kann man das sagen.
Stufe 0: 4,32 Minuten pro Bewohner und
Tag; Stufe 1: 25 Minuten pro Bewohner
und Tag; Stufe 2: 45 Minuten pro Bewohner und Tag; Stufe 3: 76 Minuten pro
Bewohner und Tag; Stufe 4: 107 Minuten
pro Bewohner und Tag; Stufe 5, 6 und 7:
136 Minuten pro Bewohner und Tag (im
Tagdienst).
Es ist so, das die Pflegestufen von 1 bis 7
verschiedenen Teilpflege- und Pflegestufen zugeordnet sind. Teilpflege 1 entspricht der Pflegestufe, die das Pflegegeld
beinhaltet. Teilpflege 2 bezieht sich auf die