Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.39
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33.6
II-SV 1419/2011
Resselstraße Nr. 18, Verordnung
eines Gehbehindertenparkplatzes
GR Praxmarer: Ich werde gegen diese
Verkehrsmaßnahme stimmen und möchte
das wie folgt begründen: Ich spreche mich
nicht gegen Gehbehindertenparkplätze aus,
allerdings befinden sich hinter diesem Haus
bereits solche Gehbehindertenparkplätze.
Man könnte dort mühelos einen weiteren
Gehbehindertenparkplatz hinzufügen, da in
der Pacherstraße und in der Resselstraße
ein akuter Anwohnerinnen- bzw. Anwohnerparkplatzmangel herrscht.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 15.3.2012 sowie
29.3.2012:
35.
III 2668/2012
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B18, Höttinger Au,
Bereich Tiergartenstraße Nr. 102,
Gp. 1794/1, KG Hötting, (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B2), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Praxmarer;
1 Stimme):
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Punkt 6. der Anlage genehmigt.
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B18, Höttinger Au, Bereich Tiergartenstraße Nr. 102, Gp. 1794/1, KG Hötting
(als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B2), gemäß § 56 Abs.
1 und 2 TROG 2011, zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung vorstehender
Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
34.
Dank an die Mitglieder des Verkehrsausschusses
Bgm.-Stellv. Gruber: Wie wir heute schon
unter den Anträgen des Stadtsenates vorgetragen haben, werden viele dieser Tagesordnungspunkte nicht mehr durch den
Verkehrsausschuss behandelt werden müssen. Das stellt tatsächlich eine Erleichterung
für den Verkehrsausschuss, den Gemeinderat und auch für die Verwaltung dar. Die
Verwaltung kann nun gemeinsam mit den
Amtsführenden Beschlüsse herbeiführen.
Ich darf mich abschließend für die Zusammenarbeit im Verkehrsausschuss bedanken, besonders bei StR Pechlaner und seinem Vorgänger Alt-StR Dipl.-HTL-Ing. Peer.
Die Beamtenschaft war sehr fleißig, innovativ und kreativ, denn die Themen sind bekanntermaßen nicht immer einfach. Es wurde immer versucht, alles zu organisieren
und zu managen.
GR-Sitzung 29.3.2012
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf feststellen, dass das aus der Sicht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, keine erfreuliche Geschichte ist. Wir wollten in diesem Bereich
eine größere Entwicklung durchführen. Wir
können aber anhand der gesetzlichen
Rahmenbedingungen nichts anderes machen, weil eine konkrete Bebauung einen
größeren Zusammenhang verunmöglicht.
GR Ing. Krulis: Dieses Beispiel hat gezeigt,
wie schwierig eine Sache ist, auch wenn es
Vorstellungen seitens der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, gibt. In diesem Fall sind verschiedene Grundeigentümer betroffen, die
sich sozusagen nicht arrangieren und auch
keiner gemeinsamen Lösung zustimmen.