Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.40

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- 193 -

Daher war es notwendig, dass man letzten
Endes eine andere Möglichkeit in Betracht
gezogen hat.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012 (Seite 192) wird angenommen.
36.

III 10738/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B37, Arzl, Bereich östlich
Kreuzgasse und nördlich Fuchsrain, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist zum ersten Entwurf eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Der Stellungnahme
kann teilweise entsprochen werden, weshalb ein zweiter Entwurf vorgelegt wird.

Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AM
- Ö30, Amras, Bereich westlich AmraserSee-Straße Nr. 56c, Grünzug Amras - Pradl
- Reichenau (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002),
gemäß § 32 TROG 2011, wird beschlossen.
38.

III 2672/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F39, Amras, Bereich südlich Amraser-See-Straße,
westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich Grünzug Amras
- Pradl - Reichenau (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. AM F1, Nr. AM - F6, Nr. AM - F18,
Nr. AM - F22, Nr. AM - F25 und
Nr. AM - F31), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Bauausschusses vom
29.3.2012:

Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B37, Arzl, Bereich östlich
Kreuzgasse und nördlich Fuchsrain, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf, wird
beschlossen.

Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F39, Amras, Bereich südlich Amraser-See-Straße, westlich
Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich
Grünzug Amras - Pradl - Reichenau (als
teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. AM - F1, Nr. AM
- F6, Nr. AM - F18, Nr. AM - F22, Nr. AM F25 und Nr. AM - F31), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.

Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
37.

III 2670/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AM
- Ö30, Amras, Bereich westlich
Amraser-See-Straße Nr. 56c,
Grünzug Amras - Pradl - Reichenau (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
GR-Sitzung 29.3.2012