Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.42

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42.

III 2677/2012
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. OD
- Ö29, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Inn und An-der-LanStraße Nrn. 26 a und 28, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002),
gemäß § 32 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):

Das ist die gleiche Konstellation wie ein
paar Beschlüsse vorher, denn wir haben
gegen den Gesamtplan, mit Ausnahme des
konkreten Projektes, keinen Einwand.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
GRÜNE; 4 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012 (Seite 195) wird angenommen.
44.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B5, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Schützenstraße ab der Einmündung Ander-Lan-Straße, Kugelfangweg
und Inn (teilweise als Änderung
der Bebauungspläne Nr. OD - B1,
Nr. OD - B2, Nr. OD - B2/1, Nr. OD B3 und Nr. 5 at), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
FPÖ; 5 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. OD
- Ö29, Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Inn und An-der-Lan-Straße Nrn. 26 a und
28, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß
§ 32 TROG 2011, wird beschlossen.
43.

III 2678/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F2, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Schützenstraße ab Einmündung An-derLan-Straße, Inn und Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch,
Nr. 80/gr und Nr. 80/jp), gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig bei einer
Stimmenthaltung (GR Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. OD - F2, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Schützenstraße ab
Einmündung An-der-Lan-Straße, Inn und
Rumer Gemeindegrenze (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. 80/ch, Nr. 80/gr und Nr.
80/jp), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011, zu beschließen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte wieder für diesen und für den nächsten Tagesordnungspunkt unsere Stimmenthaltung anmelden.
GR-Sitzung 29.3.2012

III 2679/2012

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, bei
einer Stimmenthaltung (GR Mag. Fritz):
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
GRÜNE; 4 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD - B5, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Schützenstraße ab der Einmündung An-der-Lan-Straße, Kugelfangweg
und Inn (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B1, Nr. OD - B2, Nr. OD
- B2/1, Nr. OD - B3 und Nr. 5 at), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
45.

III 10721/2011
Flächenwidmungsplan Nr. AL F41, Arzl, Bereich Arzler Straße
Nrn. 11 bis 25 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gs), gemäß § 36 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme von zwei
Eigentümern eingegangen. Diese liegt dem
Akt im Original bei. Sie wiederholt in erster
Linie die bereits im Rahmen der Gesamtbe-