Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.43
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arbeitung des Flächenwidmungsplanes für
den Stadtteil Arzl vorgebrachten Einwände
und befasst sich darüber hinaus ausführlich
mit dem Wesen der Tiroler Raumordnung
(TROG) und den rechtlichen Anforderungen. Durch die Widmung würde ein bereits
von den Eigentümern geplantes Vorhaben
verhindert und die Ausnutzbarkeit des Bauplatzes gemindert.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Im Vergleich zum ersten, ebenfalls beeinspruchten Planentwurf
wurde ein Teil des gegenständlichen Baulandes unter Beachtung der raumordnerischen Zielsetzungen geringfügig vergrößert.
Zugleich wurde im parallel vorgelegten Bebauungsplanentwurf die Ausnutzbarkeit des
Baulandanteiles erhöht, sodass ein allfälliger Wertverlust kompensiert ist.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
29.3.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F41,
Arzl, Bereich Arzler Straße Nrn. 11 bis 25
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gs), gemäß § 36 TROG 2011, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
46.
III 10736/2011
Bebauungsplan Nr. AL - B35, Arzl,
Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der Rumer Straße
sowie südwestlicher Canisiusweg
(nördlicher Abschnitt), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist verspätet eingetroffen. Alle liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie bei.
Eine Stellungnahme richtet sich gegen die
Festlegung des Wendeplatzes am geplanten Verbindungsweg zwischen Rumer StraGR-Sitzung 29.3.2012
ße und Canisiusweg. Die beiden anderen
fordern eine Erhöhung der Dichte.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Das für eine Bebauung
ungeeignete Grundstück war bisher für
einen Wendeplatz vorgesehen. Die geforderte Dichteerhöhung kann auf Grund der
verkehrlichen Erschließung und der möglichen Folgewirkungen nicht generalisierend
festgelegt werden. Der Beschluss des Planes wird empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
29.3.2012:
Der Bebauungsplan Nr. AL - B35, Arzl, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich
der Rumer Straße sowie südwestlicher Canisiusweg (nördlicher Abschnitt), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
47.
III 11633/2011
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B17, Höttinger Au, Bereich zwischen Hutterweg, Fürstenweg und Prandtauerufer (teilweise als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B3), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA - B17, Höttinger Au,
Bereich zwischen Hutterweg, Fürstenweg
und Prandtauerufer (teilweise als Änderung