Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.44
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des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA B3), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.
III 10756/2011
Bebauungsplan Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich zwischen Kravoglstraße und Klappholzstraße
(teilweise als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. RE - B6), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Der Bebauungsplan Nr. RE - B7, Reichenau, Bereich zwischen Kravoglstraße und
Klappholzstraße (teilweise als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. RE B6), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F39, Amras, Bereich südlich Amraser-See-Straße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich Grünzug Amras
- Pradl - Reichenau, gemäß § 72 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
50.
III 5965/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B2/3, Höttinger Au, Bereich Tiergartenstraße
Nrn. 100 und 102, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, Einstellung
des Verfahrens
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die dem Akt im Original beiliegen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten. Zusammenfassend ist
festzustellen, dass trotz intensiver Bemühungen keine Aussicht besteht, die im aufgelegten Entwurf enthaltene Optimierung
der Grundstücksstruktur und in der Folge
der Bebauung zu erreichen, sodass die
Weiterverfolgung des Bebauungsplanentwurfes keinen Sinn macht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
49.
III 2667/2012
Erlassung einer Bausperre im Bereich des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F39,
Amras, Bereich südlich AmraserSee-Straße, westlich Autobahnauffahrt Innsbruck-Ost, östlich
Grünzug Amras - Pradl - Reichenau, gemäß § 72 Abs. 1
TROG 2011
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 29.3.2012
Das Verfahren zur Erlassung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B2/3,
Höttinger Au, Bereich Tiergartenstraße
Nrn. 100 und 102, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird eingestellt.