Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.45
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51.
III 9485/2010
Aufhebung der Bausperre im Bereich Höttinger Au, Tiergartenstraße Nrn. 100 und 102,
Gpn. 1794/2 und 1794/1 sowie
Teilfläche der Gp. 1799, alle
KG Hötting, gemäß § 69 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.3.2012:
Die Bausperre im Bereich Höttinger Au,
Tiergartenstraße Nrn. 100 und 102,
Gpn. 1794/2 und 1794/1 sowie die Teilfläche der Gp. 1799, alle KG Hötting, gemäß
§ 69 Abs. 2 TROG 2006, wird aufgehoben.
52.
III 10734/2011
Bebauungsplan Nr. AL - B33, Arzl,
Bereich zwischen Arzler Straße
und Wolfsgrube sowie die nördlich angrenzenden Grundstücke
der Wolfsgrube bis zur Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße und Kalkofenweg, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind neun Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist verspätet eingetroffen. Alle liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie bei.
Die Einwände wurden bereits großteils zum
vorhergehenden Entwurf eingebracht. Einige Stellungnahmen von betroffenen Eigentümern sprechen sich gegen die Übernahme des südlichen bzw. nördlichen Wolfsgrubenweges ins öffentliche Gut aus, andere sind dafür. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelfestlegungen, wie die
Straßenfluchtlinie, Baumassendichte bzw.
Bauplatzgröße beeinsprucht. Eine Stellungnahme fordert die Erhöhung der Baumassendichte zur Realisierung eines zweiten
Hauses am bereits bebauten Grundstück.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss eingehend, insbesondere zum
Antrag auf Dichteerhöhung, diskutiert. DaGR-Sitzung 29.3.2012
bei ergaben sich keine inhaltlich neuen Aspekte, die eine Änderung erfordern würden.
Im Zusammenhang mit der erschließungsmäßigen Notwendigkeit und der möglichen
Folgewirkungen, wird somit der Beschluss
des Planes empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
29.3.2012:
Der Bebauungsplan Nr. AL - B33, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und Wolfsgrube sowie die nördlich angrenzenden Grundstücke der Wolfsgrube bis zur Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße und Kalkofenweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
53.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist vier dringende Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie bringt
daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.
53.1
I-OEF 36/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Grundstücken südlich des
Gewerbegebietes Rossau und in
der Geyrstraße von Wittauer Mathilde, Ergebnisse der Prüfungen
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Im Dezember 2011 hat sich der Gemeinderat unter anderem auch mit dem Bericht der
Kontrollabteilung über die Prüfung von
Grundstücksgeschäften der Stadt Innsbruck
mit der Familie Wittauer befasst.
Prüfgegenstand der Kontrollabteilung war
dabei unter anderem der vom Gemeinderat
am 25.3.2010 beschlossene Kauf der