Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.46

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 199 -

Grundstücke Nrn. 579/3, 589 und 590,
KG Amras (Griesauweg - Rossau-Süd), im
Ausmaß von 24.726 m².
Neben anderen Kritikpunkten, wie beispielsweise der Grundstücksbewertung im
Zuge der Verhandlungen anstatt vor Verhandlungsbeginn, widmete sich die Kontrollabteilung auch der Einpreisung des Honorars für Dipl.-Ing. Leo Pertl in den Kaufpreis.
Nachdem sich die Kontrollabteilung über einige Absätze mit den verschiedenen Varianten der Kaufpreisbildung auseinander gesetzt hatte, stellte sie fest:
"Überrascht zeigte sich die Kontrollabteilung
darüber, dass in den von der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen eine
weitere Berechnungsvariante enthalten war,
in der als Kaufpreis für die verhandlungsgegenständlichen Grundstücke ein Quadratmeterpreis in der Höhe von € 266,-ausgewiesen worden ist. Handschriftlich
war auf einem Excel-Ausdruck dieser Berechnung allgemein "Verhandlungsergebnis
12.3.2010" vermerkt.
Bei dem sich rechnerisch ergebenden
Kaufpreis in der Höhe von € 266,-- pro
Quadratmeter war ein ebenfalls handschriftlicher Vermerk "+ 1,5 % - € 270,--" angebracht.
Rückfragen der Kontrollabteilung ergaben,
dass tatsächlich eine Einigung bezüglich
des Kaufpreises in der Höhe von € 266,-pro Quadratmeter in der Verhandlungsrunde am 12.3.2010 erzielt worden ist. Die Anpassung auf den zur Ermittlung des Gesamtkaufpreises relevanten Quadratmeterpreis im Betrag von € 270,-- betreffe eine
Nachverhandlung (Einpreisung eines Honorars für Dipl.-Ing. Pertl), welche Dipl.
Ing. Pertl direkt mit der Frau Bürgermeisterin getätigt habe.
Wenngleich die in der Stadtsenatsvorlage
vom 17.3.2010 zugrunde gelegte Kaufpreisschätzung der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, (€ 270,-- pro Quadratmeter) für die Kontrollabteilung rechnerisch
nachvollziehbar war, gewann die Kontrollabteilung auf Grund der festgestellten Fakten
den Eindruck, dass sich diese Bewertung
nach dem erreichten Verhandlungsergebnis
GR-Sitzung 29.3.2012

richtete bzw. dieses abbildete. Gewöhnlicherweise bildet eine Kaufpreisschätzung
den Ausgangspunkt von Preisverhandlungen."
Nach längeren Ausführungen der Kontrollabteilung zu empfohlenen künftigen Grundstücksverhandlungen vorangehenden objektiven Kaufpreisschätzungen, stellte sie
weiters fest:
"Der Leiter des seinerzeitigen Referates
Mag.-Abt. IV, Rechtsberatung - Liegenschaftsangelegenheiten, fasste in einem EMail vom 16.3.2010 an die in dieser Grundstückstransaktion involvierten Vertreter bzw.
Vertreterinnen des Stadtmagistrates Innsbruck ein Telefongespräch mit der Frau
Bürgermeisterin zusammen, wonach auf
Grund der Einpreisung eines Honorars für
Dipl.-Ing. Pertl der Quadratmeterpreis nunmehr € 270,-- betragen würde. Dieser Betrag bilde auch die Basis für die Stadtsenatsvorlage. Ausgehend vom erzielten Ergebnis der Verhandlungsrunde am
12.3.2010 errechnet sich als Honorar also
ein Betrag von € 4,-- pro Quadratmeter.
Da Dipl.-Ing. Pertl in der Aktendokumentation formal nicht in Erscheinung getreten ist,
war für die Kontrollabteilung nicht beurteilbar, in welcher Funktion Dipl.-Ing. Pertl an
den Verhandlungen zur Grundstückstransaktion Rossau-Süd teilgenommen hat. Es
ergab sich auch kein Hinweis darauf, dass
für den Fall des Zustandekommens des
Grundstücksgeschäftes ein Honorar anfallen würde."
Dazu sprach die Kontrollabteilung folgende
Empfehlung aus:
"Zur Einpreisung eines Honorars in den
Kaufpreis vertritt die Kontrollabteilung
grundsätzlich die Meinung, dass dies in
Hinkunft aus gründender Transparenz und
Nachvollziehbarkeit vermieden werden sollte. …..
Im Nachvollzug betrachtet, hält die Kontrollabteilung die Einrechnung eines Honorars
in den Kaufpreis aus verhandlungstaktischer Sicht für die Zukunft als problematisch. Die Kontrollabteilung empfahl deshalb
allfällige Honorarzahlungen
künftig im Wege einer separaten Rechnungslegung zu bewerkstelligen.…."