Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.55
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- 208 -
Der Gemeinderat möge beschließen:
wenn der/die Wahlberechtigte eine
Wahlwerberin bzw. einen Wahlwerber
für das Amt der Bürgermeisterin bzw.
des Bürgermeisters wählt, der nicht
dem gewählten Wahlvorschlag (Liste)
für die Wahl des Gemeinderates angehört,
Die Integrationsstelle, die mit 1.4.2012 vakant ist, wird zur Neubesetzung öffentlich
ausgeschrieben.
Dr.in Krammer-Stark e. h.
Nach meinem Wissen ist die Integrationsstelle mit 1.4.2012 vakant, da Nothburga
Troger in die Personalvertretung wechselt.
Wir wünschen uns, wie im Jahr 2009 bereits
gesagt wurde, dass diese Stelle öffentlich
ausgeschrieben wird. Notburga Troger war
ein Glücksfall, als Frau, die aus der Mag.Abt. II, Soziales, gekommen ist. Sie hatte
sehr viel Problembewusstsein und Kompetenzen mitgebracht.
Daher wünschen wir uns wirklich, dass sich
auch kompetente Menschen aus dem Bereich der Integration bewerben können. Zusätzlich wünschen wir uns natürlich, dass in
der Integrationsstelle mehr Personal eingestellt wird. Auch eine größere finanzielle
Ausstattung ist notwendig, denn wir wissen
alle, dass aus Töpfen Geld für die Integration verwendet wird, wo dies eigentlich nicht
hingehört. Daher würden wir uns mehr Geld
für den Integrationstopf wünschen.
54.9
I-OEF 48/2012
Wahl des Gemeinderates der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck
und Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters 2012, Informationsnachbesserung (GRinMag.a Schwarzl)
GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Abteilungen und Ämter der Stadt Innsbruck werden angewiesen, bei allen Informationen über die anstehende Gemeinderats-und Bürgermeisterinnen- bzw. Bürgermeister-Direktwahl an Medien, Homepage,
"Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert", Aushang in den Wahllokalen etc. darauf hinzuweisen,
-
dass es sich dabei um zwei getrennte,
voneinander unabhängige Wahlgänge
handelt,
-
dass es rechtlich möglich ist und die
Stimmabgabe auch dann gültig ist,
GR-Sitzung 29.3.2012
-
dass (zum Unterschied zu früheren
Wahlen) gültige Vorzugsstimmen nur in
der Weise vergeben werden können,
dass maximal zwei Namen von Wahlwerberinnen bzw. Wahlwerbern in die
dafür vorgesehenen Felder eingetragen
werden.
Mag.a Schwarzl e. h.
Dieser Antrag ist auf Grund der bevorstehenden Gemeinderatswahl demokratiepolitisch doch überlegenswert oder notwendig.
Wir führen jetzt die Bürgermeisterinnenbzw. Bürgermeisterdirektwahl neu ein. In
den anderen Tiroler Gemeinden gibt es diese schon länger. Es hat sich herausgestellt,
dass auf Grund von Informationsdefiziten
durchaus viele Wählerinnen bzw. Wähler
nicht ganz verstanden haben, wie diese
Wahlen funktionieren.
Wir merken aus Rückmeldungen, dass bei
vielen Leuten die Meinung besteht, wenn
man eine Partei ankreuzt, dann muss man
von dieser Partei auch die Bürgermeisterin
bzw. den Bürgermeister wählen. Bisher
wurden bei den Vorzugsstimmen immer nur
Personen angekreuzt. Jetzt muss man die
Personen namentlich anführen.
Es wird von der Stadt Innsbruck derzeit ein
Inserat mit folgendem Inhalt geschalten:
Dieses Inserat ist meiner Meinung nach
nicht sehr informativ. "Innsbruck stimmt 15.4.2012 Gemeinderatswahl - geh auch Du
hin und bestimme mit! Neu: Erstmals mit Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters - Wählen ab 16 Jahren - Vorzugsstimmen bis zu zwei Kandidatinnen
bzw. Kandidaten!"
Es wird aber nicht dezidiert darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten es bei dieser
Wahl gibt und was man zu tun hat, um diese Möglichkeiten auch ausschöpfen zu können.
Medial ist die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ein Hype. Das
ist auch klar, weil es das erste Mal diese