Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.64

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55.7

I-OEF 46/2012
Notschlafstelle in der Trientlgasse, Fortführung des Betriebes bis
Ende April 2012
(GRin Dr.in Krammer-Stark)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem bei
diesem Antrag eine finanzielle Auswirkung
absehbar ist und kein Bedeckungsvorschlag
gegeben ist, werde ich diesen Antrag zurückweisen. Darauf wurde ich in der vorherigen Debatte hingewiesen.
Der von GRin Dr.in Krammer-Stark eingebrachte dringende Antrag (Seite 207) wird
von Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer mangels
Bedeckungsvorschlag à limine zurückgewiesen.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Die Vorsitzführung liegt bei Dir Frau Bürgermeisterin. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Vorgangsweise bei dem
Antrag von GRin Dr.in Krammer-Stark eine
eklatante Ungleichbehandlung gegenüber
allen anderen Anträgen, die wir bisher in
diesem und im letzten Jahr gehabt haben,
ist. Es liegt in Deiner Vorsitzführung, das ist
richtig.
Jetzt bei einem kleinen Betrag eine Bedeckung zu fordern, wo wir schon viele Anträge beschlossen haben, die nicht gedeckt
waren, ist eine eklatante Ungleichbehandlung, die ich festhalten möchte. (Beifall von
Seiten der Innsbrucker Grünen und der
SPÖ)
55.8

I-OEF 47/2012
Stadtmagistrat Innsbruck, öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung der Integrationsstelle
(GRin Dr.in Krammer-Stark)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
Liberales Innsbruck und ÖVP; 24 Stimmen):
Dem von GRin Dr.in Krammer-Stark eingebrachten dringenden Antrag (Seite 208)
wurde die Dringlichkeit nicht zuerkannt,
weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.

GR-Sitzung 29.3.2012

55.9

I-OEF 48/2012
Wahl des Gemeinderates der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck
und Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters 2012, Informationsnachbesserung (GRinMag.a Schwarzl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
19.05 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 19.15 Uhr wieder fort.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck";
9 Stimmen):
Dem von GRin Mag.a Schwarzl eingebrachten dringenden Antrag (Seite 208) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Mag.a Schwarzl: Nachdem die Gemeinderatswahl in vierzehn Tagen stattfindet, bitte ich
um die Annahme des Antrages.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Schwarzl eingebrachte
dringende Antrag (Seite 208) wird dem Inhalte nach angenommen.
55.10 I-OEF 49/2012
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Fortführung der Kanaloffensive zwischen Rechengasse
und Ottoburg, Varianten (GRin
Mag.a Schwarzl)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Dem von GRin Mag.a Schwarzl und Mitunterzeichnerin eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 209) wurde die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.