Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.76

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Jemand, der in der Stadt Innsbruck wohnt
und seine Wohnung tauschen will, bekommt
für die Tauschwohnung auch Punkte. Wir
hören von den Leuten immer, dass sie eine
Wohnung hergeben. Das ist auch bei der
letzten Änderung der Richtlinien beschlossen worden. Ich bin gerne bereit, über alles
wieder zu sprechen. Wir können nach der
Gemeinderatswahl gerne noch einmal die
gesamten Richtlinien in langen Arbeitskreisen diskutieren. Dabei können wir uns Verbesserungen überlegen.
Es gibt durchaus von meiner Seite bzw. der
Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, Überlegungen, wie man die Dinge verbessern
kann. Wenn man mit der Bevölkerung der
Stadt Innsbruck spricht, sollte man über die
Situation Bescheid wissen, damit man diesen auch entsprechend antworten kann.
Das tatsächliche Problem ist nicht die Frage, ob 16, 18 oder 8 Punkte vergeben werden oder ob die Einkommenspunkte, die
mitzählen, gedeckelt sind, sondern die hohen Preise am privaten Wohnungsmarkt.
Wir haben zu wenig städtisches und gemeinnnütziges Angebot. Das sind unsere
tatsächlichen Probleme.
Wir sollten unsere Kraft in diesen Bereich
legen und nicht überlegen, wie viele Punkte
wir für was vergeben.
GR Grünbacher: Wir sprechen viel zu viel
über die Vergabe von vorhandenen Wohnungen und viel zu wenig über die Schaffung von neuem Wohnraum. Wir können
nur das vergeben, was wir haben. Wenn wir
die Masse dessen, was wir vergeben, erhöhen, haben wir viel mehr Möglichkeiten.
Das heißt, dass wir momentan den Mangel
verteilen und alles, was wir an Mangel vergeben, mit Konflikten belastet ist. Jung
gegen Alt, hier Geborene gegen nicht hier
Geborene, Frauen gegen Männer und was
auch immer.
Wir müssen uns dazu bekennen. Wenn wir
uns alle dazu bekennen, diese Problematik
ernst zu nehmen, dann müssen wir einen
vehementen und intensiven Neubau von
Wohnungen vorantreiben. Nur dadurch wird
das Problem nachhaltig gelöst werden können. Alles andere ist Kosmetik, aber löst
das Problem nicht an der Wurzel. Wenn ich
zwei- bis dreitausend Wohnungssuchende
habe, dann ist die Evaluierung der WohGR-Sitzung 29.3.2012

nungsvergaberichtlinien vielleicht für 15
oder 20 Personen relevant, aber es fällt die
gleiche Anzahl an Personen aus der Reihung. Wir haben nicht mehr Wohnungen,
sondern verteilen die vorhandenen anders.
Grundsätzlich ist es schon wichtig, die Anzahl der Wohnungen zu erhöhen, die wir
vergeben. Nur über einen massiven Neubau
können wir das Problem lösen.
GRin Dr.in Waibel: Wir haben in der Stadt
Innsbruck die zweitgrößte Anzahl von Wohnungen eines städtischen Betreibers in
ganz Österreich. Daher werden wir wohl
auch über die Wohnungsvergabe sprechen
dürfen. Wenn ich von 60 Jahren spreche,
dann sind das nicht zehn oder zwanzig Jahre. Das nur zur tatsächlichen Berichtigung.
Man könnte sich auch ganz massiv damit
auseinander setzen, Wohnungen für jüngere Menschen zu bauen, die nicht alle behindertengerecht, mit Lift versehen ausgestattet sind …
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Nein!)
Noch bin ich am Wort. Die Wohnungen sollten nicht alle einen so hohen Standard haben, dass es dann auch leistbar wird, in den
Wohnungen zu wohnen. Das könnte zum
Beispiel so eine Art Startwohnungspaket
sein. Man könnte auch über solche kreativen Lösungen nachdenken. Manchmal hilft
es, wenn man ein bisschen über den Tellerrand hinausblickt.
GR Mag. Kogler: Die erste kreative Lösung
wäre trotzdem noch immer die befristeten
Mietverträge. Wir hätten dann einen viel
größeren Umschlag in den Wohnungen.
Wer 15 bis 20 Jahre in der Stadt Innsbruck
wohnen muss, damit er überhaupt eine
städtische Wohnung bekommt, wird eine
solche nicht mehr unbedingt benötigen. Wie
viele Wohnungen sind eigentlich langfristig
vergeben, die von den Leuten in diesem
Ausmaß gar nicht mehr benötigt werden?
Ich ersuche, dass diese Lösung überlegt
wird. Das Thema habe ich schon mehrmals
angesprochen und ich werde nicht müde,
das wieder zu tun. Ein befristeter Mietvertrag mit einer Option auf fünf und anschließend noch einmal zehn Jahre, wäre sinnvoll. Anschließend ist eine Verlängerung
nach dem Wohnrechtsgesetz nicht mehr
möglich, denn dann geht dies in ein unbe-