Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.80

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ren. Dagegen kann man aber nichts machen.

57.

Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen

Ich möchte den Vorteil der Einsatzfahrzeuge nicht missen.

57.1

I-OEF 36/2012

GR Haager: Die Ausführungen zu diesem
Antrag sind alle weitgehend richtig. Es ist
allerdings eine Fehlplanung in der Berechnung eingetreten, weil man vergessen hat,
dass das Sillufer nicht mehr benützt werden
kann.
Ein zweispuriger Kreisverkehr ist gut und
recht, aber wenn man nur einspurig einfahren kann, kann man nicht zweispurig fahren.
Die Einfahrt von Norden nach Süden müsste zweispurig gemacht werden. Das ist der
springende Punkt in dem Bereich.
Vielleicht kann jetzt auch noch etwas verändern, indem man die rechtsabbiegende
Spur beseitigt, damit man gleich wegfahren
kann. Wenn diese Maßnahme gesetzt ist,
passt alles in dem Bereich. Die Umleitung
für die Einsatzfahrzeuge hat man erst nachträglich gemacht, da man im Nachhinein
bemerkt hat, dass das sinnvoll ist.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP - außer
GRin Dr.in Waibel - und Liberales Innsbruck;
7 Stimmen):
Die von GR Mag. Kogler beantragte Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP - außer
GRin Dr.in Waibel - und Liberales Innsbruck;
7 Stimmen):
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 26.1.2012 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach abgelehnt.

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Grundstücken südlich des
Gewerbegebietes Rossau und in
der Geyrstraße von Wittauer Mathilde, Ergebnisse der Prüfungen
(Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 200) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Stadt Innsbruck ist seit
8.9.2010 grundbücherliche Eigentümerin
der vertragsgegenständlichen Grundstücke.
Zu Frage 2.: € 270,-- pro Quadratmeter
bzw. € 6.676.020,--.
Zu Frage 3.: Der Kaufpreis wurde schuldbefreiend an die Volksbank Tirol (erste Kaufpreishälfte € 3.440.880,--, zweite Kaufpreishälfte € 3.235.140,--) überwiesen, da eine
Zession bestand. Eine Zahlung an Dipl.Ing. Pertl seitens der Stadt Innsbruck ist
nicht bekannt.
Zu Frage 4.: Es bestand eine Zession und
der Kaufpreis wurde schuldbefreiend ausschließlich an die Volksbank überwiesen.
Zu Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 4.
Zu Frage 6.: Es bestand eine Zession. Ob
allfällige weitere Zahlungen von Mathilde
Wittauer an Dritte erfolgten, ist nicht bekannt.
Zu Frage 7.: Es darf auf nachstehende noch
nicht genehmigte auszugsweise Niederschrift über die 49. Aufsichtsratssitzung,
Tagesordnungspunkt 4., am 22.2.2012,
verwiesen werden, in welcher ein Bericht
über die Sitzung des Arbeitsausschusses
betreffend den Bericht der Kontrollabteilung
über die Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Innsbruck mit Mathilde Wittauer gemacht wurde.
Ausdrücklich darf darauf hingewiesen werden, dass dieses Protokoll noch nicht von
den Mitgliedern des Aufsichtsrates freigegeben wurde, da die Genehmigung des
Protokolls üblicherweise in der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrates erfolgt.

GR-Sitzung 29.3.2012