Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.87
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Zu Frage 17.: Durch den Einsatz von automatisierten Cookies wird eine Mehrfachbeantwortung bestmöglich ausgeschlossen.
Ein vorsätzlicher Missbrauch ist jedoch nicht
ausschließbar. In diesem Zusammenhang
darf darauf hingewiesen werden, dass es
sich bei den Ergebnissen der "Frage der
Woche" nicht um repräsentative Studien
handelt. Es können damit nur aktuelle
Stimmungsbilder der HomepageBesucherinnen bzw. Besucher eingefangen
werden. Für repräsentative Erhebungen ist
das "Innsbruck-Stadt-Panel" vorgesehen.
Zu Frage 18.: Die Ergebnisse der "Frage
der Woche" werden laufend auf dem
Homepageportal
www.innsbruckinformiert.at und in der gedruckten Ausgabe der stadteigenen Zeitung
"Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" veröffentlicht. Die Ergebnisse der
"Innsbruck-Stadt-Panel" Befragungen werden mit den Methoden der Meinungsforschung aufbereitet an die Stadt Innsbruck
übermittelt. Selbstverständlich werden diese
Ergebnisse in weiterer Folge ebenso veröffentlicht.
Zu Frage 18. a): Entfällt!
Zu Frage 18. b): Entfällt!
Durch dieses Projekt sollen die bereits von
der Stadt Innsbruck hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzten Maßnahmen
sinnvoll und innovativ ergänzt werden.
Für die Stadt Innsbruck wird mit der Umsetzung dieses Projektes Neuland betreten. Es
handelt sich beim vorliegenden Projekt um
ein auf zwei Jahre befristetes "Pilotprojekt"
im Rahmen dessen Umsetzung neue Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden sollen. Nach Durchführung des Projektes wird eine Evaluierung unter Zuhilfenahme in- und außeruniversitärer Experten
durchgeführt. Ziel dieser Evaluierung ist es,
entsprechende Aufschlüsse über mögliche
Verbesserungen und Weiterentwicklungen
zu erhalten.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 40 Stunden.
GR-Sitzung 29.3.2012
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
dem Anfragesteller in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
58.2
Öffentlicher Verkehr (ÖV), Kernzonenzuschlag (StRin
Mag.a Pitscheider)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von StRin Mag.a Pitscheider Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Erträge aus dem Kernzonenzuschlag werden der Kernzone und auf Basis der bestehenden Verbundverträge zu
100% der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) zugeschieden.
Zu Frage 2.: Eine Differenzierung nach
Zonen ist der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) nicht
möglich, da diese nur über das Datenmaterial der verkauften Kernzonenzuschläge als
Gesamtsumme vom Verkehrsverbund Tirol
(VVT) erhalten.
Zu Frage 3.: Kann nur der Verkehrsverbund
Tirol (VVT) beantworten, da der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) das Datenmaterial nicht vorliegt.
Zu Frage 4.: Der Ertrag setzt sich zusammen aus den Kundeneinnahmen in der Höhe von € 738.744,30 und der Ab- und
Durchtarifierung in der Höhe von
€ 621.60,57. In Summe ergibt sich ein Eintrag von € 1.359.904,87.
Basis Verbundabrechnung 2010.
Erlöse aus Schülerinnen- bzw. Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten, Umsteigerinnen bzw.
Umsteiger, die andere Tickets kaufen und
Studentinnen bzw. Studentinnen sind hier
nicht erfasst.
Zu Frage 5.: Um € 609.359,61, Überwanderungseffekte, das heißt Tarifunterwanderungen sind dabei nicht berücksichtigt.
Zu Frage 6.: Überlegungen wurden immer
wieder dazu angestellt. Die Stadt Innsbruck
wurde mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) immer
wieder initiativ. Es bedarf dazu allerdings
einer rigorosen Neugestaltung des Verbundtarifs. Dies führt zu entsprechend notwendiger Neuorganisation der Verbundstruktur, bis hin zu neuen Finanzierungsre-