Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.91
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Wochenende und mit stark erhöhtem Aufwand möglich.
Mag.-Abt. II, Soziales, Land Tirol, Netzwerk
Tirol usw.).
Zu Frage 5.: Trotz intensiver Bemühungen
mit einem eigenen Programm eine Abfrage
dafür zusammenzustellen, ist die Anfrage
aus dem aktuellen Programm nicht zu beantworten. Dies könnte nur unter Zuhilfenahme der EDV-Abteilung mittels Programmierung einer entsprechenden Abfrage
beantwortet werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt drei Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt
58.7
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Strom- und Gasabschaltungen (GRin Linser)
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Linser Folgendes mit:
Zu Frage 1.: 1272 Haushaltskundinnen bzw.
Haushaltskunden wurde eine Stromabschaltung auf Grund nicht bezahlter Forderungen
angedroht.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt drei Stunden.
GRin Linser: Ich beantrage
die Debatte zur Anfragebeantwortung zu
eröffnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Abgelehnt.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt
58.8
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Einhaltung der vereinbarten Zusatzfahrzeiten der neuen Hungerburgbahn (GRin Linser)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Linser Folgendes mit:
Zu Frage 2.: Ausgehend von der Fälligkeit
der Forderung, erfolgt die Abschaltung frühestens nach 45 Tagen. Hierbei ist zu bemerken, dass die Abschaltung auf Grund
nur eines offenen Teilbetrages nicht vorkommt. Dementsprechend verlängert sich
die Zeitspanne von der Fälligkeit bis zur Abschaltung um zumindest 30 Tage.
Zu Frage 1.: Im Zeitraum 2008 bis 2011
konnten 76,5 Stunden an bestellten Fahrten
nicht erfolgen. Die Talfahrt über die Linie "J"
war gratis möglich, die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) erhielt die Kosten dafür abgegolten.
Zu Frage 3.: Bei 465 Privatkundinnen bzw.
Privatkunden wurde die Stromversorgung
auf Grund offener Forderungen eingestellt.
Zu Frage 3.: Ja, in voller Höhe, da nur geleistete Zeiten bezahlt werden müssen.
Zu Frage 4.: Reduzierungen von Rechnungsbeträgen sind nicht möglich bzw. nicht
erfolgt. Die objektive Feststellung ob bzw.
wann ein Härtefall vorliegt, kann von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
nicht seriös beurteilt werden. Die Kundinnen
bzw. Kunden werden in einer entsprechenden Situation durch die Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter ausführlich beraten und erhalten eine Liste mit Kontaktdaten von
unterstützenden Institutionen (zum Beispiel
Arbeiterkammer Tirol {AK} -Härtefonds,
GR-Sitzung 29.3.2012
Zu Frage 2.: 306 Berg- und 306 Talfahrten
(Zeitraum 2008 bis 2011).
Zu Frage 4.: Stundensatz beträgt € 373,45
(Basis 2011).
Zu Frage 5.: Siehe Antwort zu Frage 4.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt eine Stunde.