Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.109

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daher um Bekanntgabe der fehlenden Daten. In Beantwortung dieser
Anfrage wurden die städt. Teilnehmer an der Pink Ribbon Charity Night
2011 nachträglich bekanntgegeben.
Die Kontrollabteilung empfahl aus Gründen der Transparenz, künftig in
jedem Fall den/die Empfänger/in bzw. den Verwendungszweck auf den
Ausgabenbelegen zu vermerken.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren versicherte der Leiter des Büros
der Bürgermeisterin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der amtsf. Stadträtin zum wiederholten Male angehalten worden
sind, auf allen Ausgabenbelegen den Verwendungszweck bzw. den/die
Empfänger/in zu vermerken.
Transparenz bei
Ausgaben aus
Verfügungsmitteln

Im Rahmen der lfd. Gebarungskontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die Refundierung von Barauslagen aus Verfügungsmitteln an einen amtsführenden Stadtrat im Zusammenhang mit
diversen Bewirtungen geprüft.
Die der Auszahlungsanordnung beigefügten Rechnungen erstreckten
sich über den Zeitraum von März bis Mitte November 2011, wobei in
den überwiegenden Fällen entweder keine Angaben über den Anlass
der Bewirtungen vermerkt waren oder aber die Bekanntgabe des Teilnehmerkreises gefehlt hat.
In Absprache mit der betreffenden Sachbearbeiterin empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig Belege anlässlich von Bewirtungen mit Nachdruck zeitnäher einzufordern, um die notwendige Transparenz bei Ausgaben aus Verfügungsmitteln zu gewährleisten. Aus gegebenem Anlass hat die Kontrollabteilung wiederholt auf die Interpretationsrichtlinie
über die haushaltskonforme Verwendung von Repräsentationsausgaben, Verfügungsmitteln und Amtspauschalien (Verfügung des Bürgermeisters vom 29.03.1999, Zl.MD-1392/1999) hingewiesen.
Im Rahmen der Stellungnahme versicherte der Leiter des Büros der
Bürgermeisterin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros
des amtsf. Stadtrates zum wiederholten Male angehalten worden sind,
auf allen Ausgabenbelegen den Verwendungszweck bzw. den/die
Empfänger/in zu vermerken.

Ankauf von Büchern
für „Innsbruck liest“

Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung bezüglich des Ankaufs von
Literaturmaterial eines Jurymitgliedes für die Aktion „Innsbruck liest
2012“.
Im gegenständlichen Fall hat ein Juror stellvertretend für alle Juroren
die vorgeschlagenen Bücher besorgt und dem Referat unter Beischluss
der Belege eine entsprechende Rechnung für den Ersatz der Kosten
vorgelegt.
Auf die Frage der Kontrollabteilung über den Verbleib jener Bücher, die
nicht für „Innsbruck liest 2012“ ausgewählt werden, erklärte die Abteilungsleiterin der MA V, dass diese im Besitz der Juroren verbleiben
würden. Eine Rückgabe an die Stadt sei auch nicht immer möglich, da
manche Juroren es vorziehen, persönliche, für die Bewertung relevante
Anmerkungen direkt in den Büchern vorzunehmen.

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Zl. KA-11324/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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