Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.149

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In Vollziehung des GR-Beschlusses vom 18.07.2002 hat die Stadt Innsbruck in weiterer Folge die ihr als Rechtsträgerin obliegenden Aufgaben nach den Bestimmungen
des damaligen Tiroler Sozialhilfegesetzes an die ISD übertragen. Die Bestimmungen
betreffend die Durchführung und Verrechnung der zu besorgenden Aufgaben wurden
in einem neuen Rahmenvertrag zusammengefasst, welcher am 19.03.2003 von der
Stadt Innsbruck und der ISD unterfertigt worden ist. Infolge der Gesetzesänderung
zum 01.03.2006 (Inkrafttreten des TGSG) wurde der Rahmenvertrag aus dem Jahr
2003 der Vollzugspraxis sowie den erwähnten geänderten Rechtsvorschriften angepasst.
Hierzu hielt die Kontrollabteilung fest, dass ihr auch in diesem Fall kein datiertes
Exemplar des Rahmenvertrages vorgelegt werden konnte. Des Weiteren monierte die
Kontrollabteilung, dass bei den unter Pkt. II „Wahrzunehmende Aufgaben der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH“ des Rahmenvertrages aufgelisteten Wohn- und Pflegeheimen das WH Lohbach gefehlt hat sowie das WH Tivoli mit dem Zusatz „in Bau“
versehen war. Die Kontrollabteilung hat angeregt, dem angesprochenen Änderungsbedarf nachzukommen und ein vollständiges sowie datiertes Vertragswerk bei der
Gesellschaft aufzubewahren.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren teilte die Gesellschaft mit, dass schriftlich um
eine Änderung des Rahmenvertrags mit der Stadt Innsbruck angesucht worden sei.
Diese Angelegenheit wurde von der Gesellschaft mit Schreiben vom 09.06.2010 an
die Stadt Innsbruck herangetragen, eine Erledigung war jedoch zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2011 gab die Gesellschaft nun bekannt, dass der
mit der Stadt Innsbruck abzuschließende Rahmenvertrag demnächst adaptiert werde.
Diesbezüglich wäre lt. erhaltener Auskunft der Abschluss der Verhandlungen mit dem
Land Tirol abgewartet worden, da Details des Rahmenvertrages der ISD mit dem
Land Tirol auch in die Vereinbarung mit der Stadt Innsbruck aufgenommen werden
sollen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Da die ISD als reine Betriebsgesellschaft gegründet worden ist, befinden sich die von
ihr genutzten Liegenschaften bzw. Objekte nicht in ihrem Eigentum, sondern werden
von Dritten (überwiegend IIG & Co KG) angemietet. Die Kontrollabteilung erwähnte
das Thema „Miet- und Übergabeverträge“ bereits in ihrem Bericht, Zl. KA-16/2005,
vom 01.03.2006 über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2004 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, wobei seinerzeit eine detaillierte Prüfung der Mietzinsvorschreibungen nicht durchgeführt worden war. Damals
stellte die Kontrollabteilung unter anderem dar, dass dem AR in der Sitzung vom
07.07.2004 eine Liste von insgesamt 19 bereits mit den Vorgängerorganisationen
(ISF, SGS, Verein „Wohnungslosenhilfe Innsbruck-WOHINN“) bestandenen Mietverhältnissen zur Kenntnis gebracht worden war, in welche die ISG gegenüber der Generalvermieterin IIG & Co KG letztlich eingetreten ist. Festgehalten wurde weiters,
dass betreffend diesen Vertragseintritt der ISD in weiterer Folge keine schriftliche
Regelung erfolgt ist und beide Seiten diesbezüglich offenbar von konkludenten Vertragsverhältnissen ausgingen. Auf die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung,
das System der Mietverträge in Schriftform zu vervollständigen, teilte die ISD im

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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