Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.160
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Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Gebarungsüberwachung im III. Quartal 2011 auch eine an das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft (Referat Frauenförderung, Familien und Senioren) gerichtete Rechnung über
€ 3.069,00 behoben. Die zugehörige Auszahlungsanordnung wurde im Ordentlichen
Haushalt zu Lasten der Vp. 1/429000-728500, Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Entgelte für sonstige Leistungen, Altenhilfe, mit Fälligkeitsdatum 17.06.2011
ausgestellt.
Die Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit zeigten, dass es sich
hierbei um die Abrechnung des Turnus 1 der Aktion „Erholungsurlaub für Innsbrucker
SeniorInnen in Westendorf“ handelt. Die Stadt Innsbruck lädt nämlich jährlich Senioren zu einem Erholungsurlaub nach Westendorf in das „Haus Innsbruck“ und den
„Forellenhof“ ein. Organisiert werden diese Urlaubswochen vom Referat für Frauenförderung, Familien und Senioren der MA V gemeinsam mit der Innsbrucker Soziale
Dienste GmbH (ISD). Der in diesem Rahmen maßgebliche Höchstbetrag für einen
Tag mit Vollpension einschließlich Betreuungsdienst wurde mit Beschluss des Stadtsenates vom 11.03.1998 seinerzeit mit ATS 350,00 (€ 25,44) pro Person, somit für
Ehepaare mit ATS 700,00 (€ 50,87), festgeset zt und nach dem Verbraucherpreisindex 1996 jährlich wertgesichert. Die Teilnehmer an dieser Aktion haben gemäß dem
zitierten Beschluss des Stadtsenates vom 11.03.1998 einen Kostenbeitrag in der Höhe von 3 % ihres Nettoeinkommens und zusätzlich einen einmaligen Verwaltungskostenbeitrag im Ausmaß von € 15,00 zu bezahlen. Die verbleibende Differenz stellt jene
Kosten dar, die von der Stadtgemeinde Innsbruck im Rahmen der Aktion „Erholungsurlaub für Innsbrucker SeniorInnen in Westendorf“ übernommen werden.
Auf Basis dieses Stadtsenatsbeschlusses vom 11.03.1998 überprüfte die Kontrollabteilung die Valorisierungen und stellte fest, dass der von den Erholungsheimen Westendorf in Rechnung gestellte Kostenbeitrag – nach kaufmännischen Grundsätzen auf
volle Eurobeträge auf- oder abgerundet – bis zum Jahr 2010 in Übereinstimmung mit
dem zitierten StS-Beschluss verrechnet, allerdings für das Jahr 2011 mit € 31,00 pro
Tag Vollpension um € 1,00 zu niedrig bemessen worden ist (für den 11 -Tage Turnus
mit € 341,00 um €11, 00 pro Teilnehmer zu wenig). Nach den Berechnungen der
Kontrollabteilung müsste in Anlehnung an den VPI 1996 im Jahr 2011 ein Vollpensionspreis pro Person und Tag in der Höhe von € 32,00 verrechnet werden, der Ko stenbeitrag für den 11-Tage Turnus würde sich folglich auf € 352,00 belaufen.
Die Kontrollabteilung hat diese Feststellung der Leiterin des Referates für Frauenförderung, Familien und Senioren mitgeteilt und empfohlen, um eine Richtigstellung der
bisher im Jahr 2011 durchgeführten Turnusabrechnungen bemüht zu sein und die
noch ausständigen Turnusse dieses Jahres mit dem korrekten Vollpensionspreis abzurechnen.
In der ersten Stellungnahme dazu erklärte die zuständige Referentin, dass aufgrund
einer internen Unachtsamkeit bei der Abrechnung des 1. Turnus des Erholungsurlaubes für Senioren übersehen worden wäre, dass in der Rechnung der ISD irrtümlich
der Tagsatz von 2010 berechnet worden ist. Sobald der Fehler entdeckt worden war,
wurde beim ISD eine Berichtigung der Rechnung urgiert. Die Korrektur sei sofort erledigt und darüber hinaus auch sichergestellt worden, dass die Rechnungen für die
weiteren Turnusse mit dem valorisierten Tagsatz von € 32,00 ausgestellt werden.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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