Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.161

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 wurde der belegmäßige Nachweis der Korrektur erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

67

Im Rahmen der Überprüfung zweier Auszahlungsanordnungen des Amtes für Landund Forstwirtschaft betreffend Zahlungen für Trockenbau- und Fliesenverlegearbeiten, welche unter dem Titel „Instandhaltungskosten Möslalm bzw. Möslalm Käserei“
im Ordentlichen Haushalt über den TA 843000 – Alpbesitz abgewickelt worden sind,
hat die Kontrollabteilung im Hinblick auf die erst im Jahr 2008 erfolgten Sanierungsund Erweiterungsarbeiten die Ursachen hinterfragt. In diesem Zusammenhang hat
die Kontrollabteilung neben dem Amt für Land- und Forstwirtschaft auch die IISG,
welche im Rahmen baulicher Maßnahmen und Instandhaltungsarbeiten für das Amt
für Land- und Forstwirtschaft tätig wird, kontaktiert sowie eine Besichtigung vor Ort
durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass es aufgrund eines undichten Druckreduzierventils im Bereich
der Trennwand Bestand – Käserei zu einem stetigen Wasseraustritt gekommen war,
was in weiterer Folge zum Auftreten von Feuchtstellen an der Gipskartonwand und
zum Ablösen der Fliesen geführt hatte.
Nach Bekanntgabe der Schäden durch den Pächter wurden die notwendigen Sanierungsarbeiten von der IISG unverzüglich veranlasst. In diesem Zusammenhang
mussten die schadhaften Wandbereiche abgebrochen und die Installation bereichsweise erneuert werden. Anschließend wurden die geöffneten Wandbereiche durch
den Trockenbau geschlossen und neu verfliest. Im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten im Mai 2011 hat der Pächter gegenüber dem Techniker der IISG erwähnt, dass
die Druckreduzierung, auf die der Schaden offenbar zurückzuführen war, bereits seit
dem Sommer 2010 defekt sein dürfte.
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass sich der Pächter gemäß den Bestimmungen des mit Jahresende 2010 ausgelaufenen wie auch im unterzeichneten neuen
Almpachtvertrag zur laufenden Instandhaltung der Almgebäude bzw. im Falle größerer baulicher Mängel zur unverzüglichen Mitteilung an die Verpächterin verpflichtet
hat. Zur Abhaltung von Schäden sind dabei vom Pächter die notwendigen Sofortmaßnahmen zu treffen. In der gegenständlichen Angelegenheit ist der Pächter seiner
vertraglich vereinbarten Mitteilungspflicht nicht nachgekommen.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Pächter ohne Wissen und Zustimmung
der Stadtgemeinde Einbauten am Pachtgegenstand (Installation eines Duschcontainers und Einbau einer Feststoffheizung) durchgeführt hat. Laut Pachtvertrag dürfen
Adaptierungen (Ein-, Um- und Zubauten jeder Art, insbesondere auch Wasser und
Elektroinstallationen) jedoch nur durch die Stadt Innsbruck vorgenommen werden.
Die Vorgangsweise des Pächters widerspricht somit eindeutig den Bestimmungen
des Pachtvertrages. Weiters dürften im Rahmen der Montage der Feststoffheizung
auch Eingriffe in die Kaltwasserleitungen erfolgt sein, wodurch sich einerseits die tatsächliche Ursache des Wasserschadens erschwert feststellen lässt und andererseits
der Gewährleistungsanspruch seitens der im Jahr 2008 beauftragten Installationsfirma zumindest eingeschränkt wurde. Außerdem gab die Kontrollabteilung zu Bedenken, dass eine Überprüfung der Heizanlage auf ihre Betriebssicherheit (auch hinsicht-

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

41