Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.166

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Zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 wurde seitens der MA V angemerkt, dass
säumige Subventionsnehmer – wie von der Kontrollabteilung empfohlen – selbstverständlich mit Nachdruck auf die Bestimmungen der städt. Subventionsordnung hingewiesen werden würden. Darüber hinaus werde nun auch ein entsprechendes
Merkblatt dem Antragsformular beigelegt. Ein inhaltlicher Auszug dieses Merkblattes
wurde der Kontrollabteilung im Rahmen der Stellungnahme übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

74

Im Rahmen der Prüfung der „Zuschüsse Ferienlager“ war für die Kontrollabteilung im
Zusammenhang mit dem Familieneinkommen primär auffällig, dass die auf der Kinder- und Jugendwebsite der Stadt Innsbruck bzw. auch auf dem Formular zur Anmeldung für die Ferienaktion 2009 im Heim Wildmoos zu diesem Thema angegebenen
Kriterien vom Wortlaut des StS-Beschlusses vom 11.12.2002 divergieren. Einerseits
wurde nämlich im zitierten Beschluss des Stadtsenates die Bemessungsgrundlage
von € 600,00 als „Familiennettoeinkommen“ bezeichnet, während andererseits in den
angeführten Richtlinien und Formularen, d.h. auch in der Praxis, von einem „Familiennettoeinkommen pro Familienmitglied“ von max. € 600,00 ausgegangen wird.
Nachdem die Kontrollabteilung empfohlen hatte, in diesem Punkt eine Harmonisierung herbeizuführen, erklärte die Leiterin des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung
im seinerzeitigen Anhörungsverfahren, dass sich zur Beseitigung von möglichen
Missverständnissen eine Stadtsenatsvorlage zu den „Zuschüssen Ferienlager“ in Arbeit befinde.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2011 teilte die Leiterin des Amtes für
Kinder- und Jugendbetreuung ergänzend mit, dass das zuständige Referat in dieser
Angelegenheit eine Anpassung mittels Stadtsenatsbeschluss herbeigeführt habe.
Konkret hat der Stadtsenat am 29.03.2011 folgenden Wortlaut beschlossen:
„Bemessungsgrundlage für die Förderung ist ein Familiennettoeinkommen in der Höhe
von € 600,00 pro Familienmitglied.“

Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

75

Als Serviceleistung für die Antragsteller kann auf der Kinder- und Jugendwebsite der
Stadt Innsbruck u.a. auch das Formular für Ansuchen um einen Kostenzuschuss für
Kindersommerferienaktionen downgeloadet werden. In Verbindung damit besteht ein
Link zur Subventionsordnung der Stadt Innsbruck mit der Bitte um Beachtung. In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass diesem Link noch die (alte) Subventionsordnung der Stadt Innsbruck (GR-Beschluss vom 24.02.2005) hinterlegt ist.

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Zl. KA-00200/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

46