Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.9
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§ 62 Abs. 3 Innsbrucker Wahlordnung
1975 (IWO) GR Dr. Rainer Patek vor.
6.10.2005 wird nachträglich zur Kenntnis
genommen:
Wir ersuchen um die entsprechenden
Veranlassungen in der kommenden
Sitzung des Gemeinderates.
Beiliegender Bescheid vom 24.10.2005
wird beschlossen.
Mit bestem Dank und freundlichen
Grüßen,
Mag. Fritz, Mag. Schindl-Helldrich, Linser,
Dr. Patek"
Mag. Schindl-Helldrich hat sich im Stadtsenat mit einem nahrhaften Geschenk aus
eigener Produktion des Sozialvereins
TAFIE-Tiroler Arbeitskreis für integrative
Erziehung verabschiedet. Die Zusammenarbeit mit Mag. Schindl-Helldrich war sehr
gut, obwohl es für sie nicht einfach war.
Mir persönlich tut es sehr Leid, dass sie
aus dem Stadtsenat ausgeschieden ist.
Denn wenn ich in anderen Städten befragt
wurde, war ich immer stolz darauf zu sagen, dass die Stadt Innsbruck von vier
Frauen und drei Männern regiert wird.
Jetzt sind wir im Stadtsenat wieder vier
Männer und drei Frauen, aber die Stadt
Innsbruck wird weiterhin gut regiert werden.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski.
5.
I-Präs. 198e/2005
Mag. Lichtmannegger Gottfried,
Berufungserhebung im Zusammenhang mit der Nichterteilung
einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4a StVO 1960 zum
zeitlich unbeschränkten Parken
in allen Kurzparkzonen des
Stadtgebietes von Innsbruck,
Nichtigerklärung des unrichtig
ausgefertigten Bescheides des
Stadtsenates vom 6.10.2005
(Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)
Nachstehend angeführte Notrechtsverfügung von Bgm. Zach vom 21.10.2005 im
Stadtsenat vom 2.11.2005 betreffend die
Nichtigerklärung des infolge eines
Kanzleiversehens unrichtig ausgefertigten
Bescheides des Stadtsenates vom
GR-Sitzung 17.11.2005
6.
VI 745/2004-TP
Neugestaltung des Busbahnhofes und Weiterentwicklung des
Straßenbauprojektes Sterzinger
Straße - Südbahnstraße, Kostenübernahme für Mehraufwendungen
Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2005:
1. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen geänderten Kostenteilung,
wonach die Stadt Innsbruck 40 % der
Kosten des Busbahnhofes von
€ 2,1 Mio (netto, gedeckelt) für die
Mehraufwendungen der baulichen
Herstellung in der Qualität des Südtiroler Platzes, für die Wetterschutzeinrichtungen und die Haltestellen-Ausstattungen trägt, zu.
Unter Einrechnung des bereits von der
Stadt Innsbruck bezahlten Kaufpreises
für das Grundstück 1307 beträgt der
städtische Kostenanteil € 650.000,--.
Einer Kapitaltransferzahlung an das
Land Tirol in der Höhe von € 650.000,- wird zugestimmt.
2. Zur Bedeckung der Kapitaltransferzahlung an das Land Tirol wird für den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2005 ein Nachtragskredit in Höhe von
€ 650.000,-- befürwortet.
Allen Mitgliedern des Gemeinderates liegt
der ausführliche Bericht vor. Nicht enthalten im Bericht ist, dass bei der Verhandlung mit dem Finanzreferenten des Landes Tirol - das war vorher nicht ersichtlich
- ein so genanntes Paket geschnürt
wurde.
Das heißt, man hat nicht eine Sache nach
der anderen abgehandelt, sodass man genau zuordenbar die Zuständigkeiten und
die entsprechenden Beträge machen
konnte. Es war dies eine lang schwelende
Angelegenheit.