Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.23
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- 1423 -
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.11.2005 (Seite 1409) konnte nicht beschlossen werden, da gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die
Mehrheit der Stimmberechtigten nicht
gegeben war. (Bei Stimmenthaltung ÖVP,
SPÖ, GRÜNE, FPÖ, Freie Liste und GR
Wanker; 20 Stimmenthaltungen; GR
Schrom war nicht anwesend.)
7.
IV 1180/2005
Behördlich konzessionierte Immobilienverwaltung Budischowsky Renate, Fassadenrestaurierung des Objektes Herzog-Friedrich-Straße 22 (Trautsonhaus),
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2005
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
behördlich konzessionierten Immobilienverwaltung Renate Budischowsky für die
Fassadenrestaurierung des Objektes Herzog-Friedrich-Straße 22 (Trautsonhaus)
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 30.640,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.
IV 4122/2005
IISG 287/2005
Stadtgemeinde Innsbruck - Kauf
der Liegenschaft EZ 1222,
Grundbuch 81125 Pradl, bestehend aus Grundstück 1185/4, im
Ausmaß von 1.633 m2 mit dem
darauf errichteten Objekt Kravoglstraße 19 ("Theater an der
Sill") von Faccinelli Robert und
Lasta Renate
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 16.11.2005:
1. Die Stadt Innsbruck nimmt das Anbot
der Grundeigentümer Robert FaccinelGR-Sitzung 17.11.2005
li und Renate Lasta, bei der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) eingelangt am 19.7.2005, an
und kauft demzufolge die Liegenschaft
EZ 1222 KG Pradl, bestehend aus
Grundstück 1185/4, mit der darauf errichteten Immobilie Kravoglstraße 19
zu folgenden Konditionen:
2. Der Kauf gilt vorbehaltlich der gutachterlichen Feststellung, dass mit allergrößter Wahrscheinlichkeit mit keiner
maßgebenden Kontaminierung des
Grund und Bodens zu rechnen ist. Der
Verkäufer hat das Recht, auf seine
Kosten für eine fachgerechte Entsorgung einer eventuellen Kontaminierung zu sorgen.
3. Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert und ist
wie folgt zur Zahlung fällig:
1.Rate binnen 14 Tagen nach allseitiger Vertragsunterfertigung und
Vorliegen eines Rangordnungsbeschlusses der beabsichtigten Veräußerung.
2. Rate binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechtes der Stadt
Innsbruck.
3. Rate binnen 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Räumung der im ersten Stock gelegenen Wohnung gegen
Nachweis des Abschlusses eines gerichtlichen Räumungsvergleiches zum
1.4.2006.
4. Die Verkäufer leisten ausdrücklich Gewähr für die Freiheit von bücherlichen
und außerbücherlichen Belastungen,
insbesondere von Bestandrechten. Zu
diesem Zweck wird die Vertragsurkunde von Herbert und Helga Faccinelli als Berechtigte (Belastungs- und
Veräußerungsverbot sowie Fruchtgenussrecht) beglaubigt mitunterfertigt.
5. Nach Abschluss des Rechtsgeschäftes und Unterfertigung der Vertragsurkunde wird die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) weiters ermächtigt und beauftragt, zur Sicherung des Fortbestandes des dort tätigen Vereins "Theater an der Sill" mit
der Vereinsleitung einen Mietvertrag
abzuschließen, wobei der jährliche