Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.45
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Das Land Tirol hat hier nicht nachgebessert bzw. war dazu nicht bereit. Es hat
Gespräche mit dem Präsidenten des
Tiroler Gemeindeverbandes, LAbg.
Dr. Hubert Rauch gegeben, aber die
Gemeinden wollen auch nicht bezahlen.
Ich hätte gemeint, dass im neuen Grundsicherungsgesetz - wie es jetzt heißt - das
heute im Tiroler Landtag behandelt und
ich nehme an beschlossen wurde, die drei
Frauenhäuser auch im Detail hinsichtlich
der Finanzierung festgeschrieben werden.
Das ist leider nicht geschehen.
Man hat nur die Regelung aufgenommen,
dass Verträge abgeschlossen werden
können. Das hätte nicht unbedingt im Tiroler Sozialhilfegesetz bzw. im neuen
Grundsicherungsgesetz stehen müssen.
Die Tiroler Landesregierung hätte natürlich
auch jederzeit solche Verträge abschließen können.
Nachdem dies jetzt auch gesetzlich festgelegt ist, hoffe ich, dass es doch zu
Vertragsabschlüssen kommt und auf diese
Weise eine nachhaltige Finanzierung der
drei Frauenhäuser, so wie in anderen Bundesländern - wie beispielsweise in Oberösterreich - gegeben ist.
Ich verstehe schon, dass es für die Betreiber dieser Einrichtungen immer sehr
problematisch ist, wenn die entsprechenden Subventionen nicht fließen und sie
praktisch jedes Jahr existenzgefährdet
sind. Hier sind in besonderer Weise eine
nachhaltige Finanzierung und damit eine
vertragliche Vereinbarung notwendig.
Zusammenfassend darf ich schon anmerken, dass wir sowohl beim Betreuten Wohnen als auch beim Verein DOWAS für
Frauen doch den gesamten gewünschten
Rahmen gewähren. Wir tun hier mehr, als
eigentlich auf die Stadtgemeinde Innsbruck aufgrund des Anteils der betreuten
Personen entfiele.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit für die Bereiche "Soziales" und
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 17.11.2005
15.2
Bereich "Senioren"
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Kritzinger):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit für den Bereich "Senioren" wird
gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Fritz referiert den Antrag des
Kontrollausschusses vom 8.11.2005.
16.
KA 15/2005
Bericht über die Prüfung der
Gebarung und Jahresrechnung
2004 der Stadtgemeinde Innsbruck und Entlastung der Frau
Bürgermeisterin
GR Mag. Fritz referiert den Antrag des
Kontrollausschusses vom 8.11.2005:
Die Entlastung der Frau Bürgermeisterin
gemäß § 73 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 wird beantragt.
Vorab möchte ich der Kontrollabteilung
danken. Das wäre zwar heuer nicht
unbedingt notwendig gewesen, weil wir
den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2006 schon im Frühjahr 2005 beschlossen
haben.
Die Kontrollabteilung hat sich jedoch bemüht, bei diesem Rhythmus, der sich in
den letzten Jahren eingespielt hat, zu bleiben. Dies insofern, da nämlich spätestens
vor der Sitzung des Gemeinderates im Dezember eines jeden Jahres, in der wir üblicherweise den Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck beschließen,
bereits die Jahresrechnung des Vorjahres
in geprüfter Version vorliegt und der Kontrollbericht darüber dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebracht wurde.
Das ist eine sehr gute Einführung, die dem
Gemeinderat etwas bringt, weil er vor Beschlussfassung des neuen Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck
die alte Jahresrechnung in geprüfter Form
nachlesen und diskutieren konnte. Noch
einmal ausdrücklichen Dank an die Kontrollabteilung, die sich bemüht hat, auch