Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.68
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31.2
I-OEF 99/2005
31.4
Südseitige Kapuzinergasse, Aufhebung des Halte- und Parkverbotes östlich und westlich der
Einfahrt zum Kapuzinerkloster
(GR Engelbrecht)
Seniorenausweis, Ausstellung
für alle Pensionistinnen und
Pensionisten ab Eintritt der Pensionierung (GR Linser)
GR Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Seniorenausweis der Stadt Innsbruck
wird für alle Pensionistinnen und Pensionisten ab bereits Eintritt der Pensionierung
ausgestellt. Die bisherigen Altersgrenzen
werden aufgehoben.
Linser e. h.
Viele Bürgerinnen und Bürger, die vor dem
60. bzw. 65. Lebensjahr in Pension gehen,
haben durch die Pensionierung eine große
Einkommensminderung. Ich glaube, dass
man diesen Leuten auch die Vergünstigungen mit einem Seniorenausweis gewähren sollte.
31.3
I-OEF 100/2005
Mietzinsbeihilfe, Miteinbeziehung der Betriebskosten in die
Berechnung (GR Linser)
GR Linser: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Seitens der Stadt Innsbruck werden mit
dem Land Tirol bezüglich einer Ergänzung
der Mietzinsbeihilfe Verhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel die Betriebskosten (und zwar jene feststehende Teile, die
von den Mieterinnen und Mietern nicht beeinflusst werden können) in die Berechnung der Mietzinsbeihilfe mit einzubeziehen.
Wie schon bei der bisherigen Mietzinsbeihilfe soll diese Berechnung nach der Höhe
der anzuerkennenden m2 pro Person
erfolgen und auch gedeckelt nach den
durchschnittlichen Betriebskosten in
ortsüblicher Höhe berechnet werden.
Linser e. h.
I-OEF 101/2005
GR Engelbrecht: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Das Halte- und Parkverbot an der Südseite der Kapuzinergasse östlich und westlich
der Einfahrt zum Kapuzinerkloster wird
aufgehoben.
Engelbrecht e. h.
Man sollte die insgesamt 14 m vor der Einund Ausfahrt der Bundespolizeidirektion
Innsbruck wieder für die parkenden Fahrzeuge freigeben, denn es ist nicht einsichtig, warum dieses Halte- und Parkverbot in diesem Bereich erlassen worden ist.
Ich habe angeführt, dass die Straßenbreite
6 m und die Gehsteigbreite über 2 m beträgt, das heißt, dass ein Auto 8 m Platz
zum Reversieren hat. Das Garagentor ist
7 m breit, daher kann man spielend mit
einem Sattelschlepper durchfahren. Das
möchte ich allen, die das noch nicht gesehen haben, sagen. Wenn man auf der
gegenüberliegenden Seite einen Platz
benötigt, wäre es für die Autos, die einund ausfahren sicher möglich, weil man
kann nicht ernsthaft behaupten, dass ein
Auto in welcher Form auch immer nicht
durchkommen könnte.
31.5
I-OEF 102 /2005
Angergasse, Tonnagebeschränkung von 3,5 t (GR Engelbrecht)
GR Engelbrecht: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Im gesamten Verlauf der Angergasse wird
eine Tonnagebeschränkung von 3,5 t
(ausgenommen Zulieferer) verordnet.
Engelbrecht e. h.
Der bekannte Mautfluchtverkehr kommt
auch immer mehr in der Angergasse.
Insbesondere Lkw"s benützen diese
GR-Sitzung 17.11.2005