Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.88

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- 1488 -

33.15 I-OEF 79/2005
Innsbrucker Nordkettenbahnen
(INKB) GesmbH, Projekt "Innsbrucker Nordkettenbahnen Neu",
naturschutzrechtliche Bewilligung, schriftliche Ausfertigung
der Stellungnahme der Stadtgemeinde Innsbruck (GR Linser)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es hat
in diesem Verfahren keine schriftliche Stellungnahme der Stadt Innsbruck gegeben,
sondern es hat im Auftrag des Stadtsenates Dipl.-Ing. Steiger an der mündlichen
Verhandlung als Vertreter der Stadt Innsbruck teilgenommen und hat dort keine
Einwendungen erhoben. Es kann daher
den Intentionen dieses Antrages auf
Grund der Unmöglichkeit der Erfüllung
nicht entsprochen werden.
Die speziellen Fragen, die bei der letzten
Sitzung des Gemeinderates unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen" gestellt
worden sind, sind sehr ausführlich beantwortet worden.
Den Intentionen des von GR Linser in der
Gemeinderatssitzung am 15.7.2005 eingebrachten Antrages kann auf Grund der
Unmöglichkeit der Erledigung laut Aussage von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski
nicht entsprochen werden.

33.16 I-OEF 80/2005
Verordnung des Gemeinderates
vom 21.10.2004 betreffend das
Frauenförderungsprogramm für
den Stadtmagistrat Innsbruck
(Frauenförderungsprogramm),
Ergänzungen (GR Linser)
GR Linser: Das Frauenförderungsprogramm haben wir im Oktober letzten Jahres beschlossen. Dies geschah fünf Jahre
nach Inkrafttreten des Tiroler GemeindeGleichbehandlungsgesetzes, denn man
hat sich sehr lange Zeit gelassen. Ich habe schon damals angemerkt und angesichts der Beschlussfassung ersucht, dass
Ergänzungen oder Adaptionen bezüglich
dieses Programms erfolgen sollten. Da
dies nicht der Fall war, möchte ich diese
jetzt noch einmal einbringen.

GR-Sitzung 17.11.2005

Das Frauenförderungsprogramm sollte wie
folgt ergänzt werden:
1. Beim Aufnahmegespräch haben geschlechtsbezogene Fragestellungen
zu unterbleiben. Für das Vorstellungsgespräch sind die bestqualifiziertesten
Bewerber oder Bewerberinnen einzuladen. Unterbleibt die Einladung einer
der bestqualifizierten Bewerberinnen
oder Bewerber zum Vorstellungsgespräch bzw. zum Hearing, so ist das
schriftlich zu begründen. Eine nachträgliche Änderung des Anforderungsprofils und der Kriterien sind unzulässig.
2. Der Gleichbehandlungsbeauftragten
wird generell das Recht eingeräumt, in
die Bewerbungsakten Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben,
unter besonderer Beachtung jener Bereiche in denen der Frauenanteil besonders niedrig bzw. unter 20 % gelegen ist.
3. Es ist darauf zu achten, dass in den
von den Dienstvorschriften vorgesehenen Kommissionen - es steht im
Frauenförderungsplan nach Möglichkeit - Frauen entsprechend vertreten
sind. Es sollte daher der Passus nach
Möglichkeit gestrichen werden, denn
man sollte schon darauf achten, dass
Frauen entsprechend vertreten sind.
4. Die Zulassung zu Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich auch Mitarbeiterinnen zu gewähren. Ich ersuche, dass das Wort
grundsätzlich gestrichen wird, und die
Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zu gewähren sind.
5. Das aktuelle Frauenförderungsprogramm ist bei externen Stellenausschreibungen den Bewerberinnen
bekannt zu machen und vorzulegen.
6. Der Gleichbehandlungsbeauftragten
sollen alle notwendigen Daten von den
Fachabteilungen unaufgefordert zur
Verfügung gestellt werden.
8. Die Bürgermeisterin (der Bürgermeister) soll dem Gemeinderat im Abstand
von zwei Jahren einen Bericht über
die Erfüllung der laut Frauenförde-