Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.89
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rungsprogramm vorgesehenen Zielvorgaben vorlegen.
9. Der Gleichbehandlungsbeauftragten
wird für die Erfüllung der im Tiroler
Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz
bzw. im Frauenförderungsplan der
Stadt Innsbruck genannten Aufgaben
eine Dienstfreistellung von 20 Wochenstunden gewährt.
10. Laut § 32 Abs. 2 Tiroler GemeindeGleichbehandlungsgesetz könnte man
das Frauenförderungsprogramm wie
folgt ergänzen: Projekte für Maßnahmen zur Erleichterung des beruflichen
Wiedereinstieges und unterstützende
Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung.
11. Sanktionen für die Nichterfüllung der
im Frauenförderungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind keine vorgesehen, wenn sich jemand nicht danach
richtet, dann passiert nichts.
12. Man könnte auch noch aufnehmen,
das ist im Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz so vorgesehen, dass
der Gleichbehandlungsbeauftragten in
Ausübung ihrer Tätigkeit keine Nachteile erwachsen sollen.
13. Dieser Punkt ist ganz wichtig: Die Frau
Bürgermeisterin wird ersucht als Eigentümervertreterin in den Gesellschaftsversammlungen von ausgegliederten Unternehmen, die im alleinigen oder im Mehrheitseigentum der
Stadtgemeinde Innsbruck sind, darauf
hinzuwirken, dass in diesen Gesellschaften das Frauenförderungsprogramm der Stadt Innsbruck analog zur
Anwendung kommt und anregen, eine
jährliche Berichterstattung vorzulegen.
Um das Frauenförderungsprogramm der
Stadt Innsbruck wirksamer anwenden zu
können, sind klarere Formulierungen und
Erweiterungen der Rechte der Gleichbehandlungsbeauftragten wie es auch laut
Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen ist, notwendig.
Eine regelmäßige Berichterstattung durch
die Frau Bürgermeisterin - die letzte Berichterstattung ist, wie wir wissen, sehr
verspätet erfolgt - oder den Bürgermeister
über die Erfüllung der Zielvorgaben des
GR-Sitzung 17.11.2005
Frauenförderprogramms an den Gemeinderat könnte auf die Wirksamkeit des
Programms hinweisen.
Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbständigen Erledigung,
der dann die Adaptierung dieses Programms hoffentlich veranlasst.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Linser in der Gemeinderatssitzung am 15.7.2005 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
33.17 I-OEF 81/2005
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Bestandsaufnahme
und Analyse aller Innsbrucker
Bäder auf Basis des vorliegenden Bäderkonzeptes (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich habe schon damals,
als wir anhand des Schwimmbades Olympisches Dorf die Bäderdiskussion geführt
haben, ersucht, mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ein Konzept zu
erstellen, damit wir einmal eine Grundlage
haben. Dies sollte auch insbesondere mit
einem Schwerpunkt in Richtung Senioren
ausgearbeitet werden.
Ich beantrage daher
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur Vorberatung.
GR Haager: Bei der Bestandsaufnahme
wollte ich wissen, was bei der Errichtung
des Erlebnisbades im Olympischen Dorf
mit der zweiten Rutsche ist, denn ich habe
auf Zusage der Frau Bürgermeisterin
meinen Antrag zurückgezogen. Ich habe
der damaligen Aussage entnommen, dass
etwas passieren wird. Ich möchte jetzt die
Gelegenheit benützen nachträglich der
Frau Bürgermeisterin zu danken, da das
auch ein Erfolg für die Kinder und Jugendlichen ist.