Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.101

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- 1501 -

Folgendes mit: Siehe beiliegende Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) vom
24.8.2005.
Auf Anfrage wird eine Kopie der Anfragebeantwortung zugemittelt.
35.2

Fußgängerzone in der nördlichen Maria-Theresien-Straße,
Blumenverkaufsstand von Blumenpark Seidemann (GR Engelbrecht)

Bgm. Zach teilt zur Anfrage von GR
Engelbrecht Folgendes mit: Siehe beiliegende Anfragebeantwortung gemäß
Bericht des Büros der Bürgermeisterin
vom 5.9.2005.
Man hat sich Gedanken gemacht, ob dieser Blumenstand in der Maria-TheresienStrand keine Konkurrenzierung oder Bevorzugung irgendeines anderen Unternehmens ist. Es bestand schon lange der
Wunsch, in der Probephase der Fußgängerzone Maria-Theresien-Straße, ob das
futuristische Sitzgelegenheiten waren oder
ein Brunnen, der installiert wurde, einen
Blumenstand einzurichten. Man konnte
niemand dazu bewegen, außer die Firma
Seidemann, der ich das dringend an das
Herz gelegt habe, das zu versuchen.
Ich habe in weiterer Folge in zahlreichen
Blumengeschäften, wo ich bekannt bin,
gesagt, dass jederzeit jeder sofort diesen
Stand übernehmen kann. Ich darf Ihnen
versichern, dass keiner dazu Lust hatte,
dann das ist alles eher als ein Geschäft.
Anzusehen war der Stand allerdings
hübsch, aber es wird eine einmalige Gelegenheit gewesen sein.
Auf Anfrage wird eine Kopie der Anfragebeantwortung zugemittelt.

36.

Einbringung von Anfragen

36.1

Richtlinien für die Gewährung
von Prämien für die Schaffung
von neuen Arbeitsplätzen bei Betriebsneuansiedlungen bzw. Betriebsneugründungen sowie Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen innerhalb
der Stadtgemeinde Innsbruck,
Anzahl und Höhe der Förderungen bzw. Unterstützungen, Evaluierung, Bekanntmachung (GR
Linser)

GR Linser: Ich stelle folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin möge folgende
Fragen beantworten:
Seit Juli 1995 besteht die "Richtlinie für die
Gewährung von Prämien für die Schaffung
von neuen Arbeitsplätzen bei Betriebsneuansiedlungen bzw. Betriebsneugründungen sowie Betriebserweiterungen und
Betriebsverlagerungen innerhalb der
Stadtgemeinde Innsbruck", kurz genannt
auch "Arbeitsplatzprämie für Klein- und
Mittelbetriebe".
1. Wie viele Arbeitsplätze wurden seit
dem Jahr 1995, aufgegliedert nach
den einzelnen Jahren, durch diese
Richtlinie gefördert?
a) für Frauen
b) für Männer
2. Beträge in welcher Höhe wurden in
den einzelnen Jahren dafür zur Verfügung gestellt, welche Unternehmen
haben die meisten der Richtlinie entsprechenden Arbeitsplätze geschaffen
bzw. die meisten Fördermittel erhalten? Um Angabe dieser Unternehmen
und die Höhe der jeweils ausgezahlten
Fördermittel wird ersucht.
3. Die Prämie setzt sich aus einer
Grundförderung (60 %) für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und
einer Zusatzförderung (40 %) zusammen. Für die Gewährung der Zusatzförderung sind bestimmte Kriterien
ausschlaggebend unter anderem Umweltrelevanz, Energieversorgung
(Ressourcenverbrauch), Qualifikation
der neu geschaffenen Arbeitsplätze,

GR-Sitzung 17.11.2005