Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.108

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- 1508 -

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Vor der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und
Fundbüro, der Stadt Innsbruck und in
den Stadtteilen Olympisches Dorf und
Hötting-West werden Fundboxen errichtet.
2. Vor der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und
Fundbüro, der Stadt Innsbruck wird
eine Fundbox für Wertgegenstände in
Form eines Briefeinwurfes installiert.
3. Die Bevölkerung wird darüber
informiert, wie und wo Fundgegenstände abgegeben und abgefragt werden können.
Marinell, Dr. Pokorny-Reitter, Hüttenberger, Buchacher und Praxmarer, alle e. h.
Ich habe schon viele Leute gefragt, wo
man am Freitag um 16.00 Uhr einen Fund
abgibt. Es sagen alle bei der Polizei. Die
meisten Bürgerinnen und Bürger wissen
nicht, dass man bei der Polizei keine Funde mehr abgeben werden kann, außer gewisse Gegenstände, bei denen ein Diebstahl vermutet wird bzw. Munition, Waffen
oder gefährliche Güter.
Ab 13.00 Uhr am Freitag gibt es auch
nicht mehr die Möglichkeit Funde in der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundbüro,
abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger
sind aber verpflichtet z. B. Wertgegenstände abzugeben. Eine Person, die in
Innsbruck am Freitagnachmittag etwas
findet und in Kufstein wohnt, kann nicht
am Montag wieder nach Innsbruck fahren
und den Gegenstand abgeben.
Es gibt dazu eine ganz gute Idee in der
Stadt Wien, denn dort wurden Fundboxen
eingerichtet. Mein Antrag geht in die Richtung, dass vor der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundbüro, eine Fundbox aufgestellt wird. Zudem sollte eine Fundbox für
Wertgegenstände mit einem Briefschlitz
installiert werden, dass niemand einen Gegenstand entwenden kann. Solche Fundboxen sollten auch je einmal im Osten und
einmal im Westen von Innsbruck aufgestellt werden.
Wenn sich das System gut bewährt, dann
könnte man dieses in allen Stadtteilen errichten. Es ist ganz wichtig und wesentlich
ist, denn das wissen auch interessierte
Bürgerinnen und Bürger nicht, dass das
GR-Sitzung 17.11.2005

Fundwesen seit dem Jahr 2003 vom
Stadtmagistrat Innsbruck übernommen
wurde. Daher ist es auch ganz wichtig,
eine aktive Information dazu zu geben,
weil das viele nicht wissen. Die Polizei darf
gar keine Funde annehmen.
Diese Fundboxen könnten Mitarbeiter der
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundbüro,
betreuen. Man könnte dann auch noch
eine andere Möglichkeit überdenken, denn
in der Stadt beaufsichtigt ein sozialökonomischer Betrieb diese Fundboxen und
bringt die Fundgegenstände in das
zuständige Fundbüro. In der Stadt Wien ist
aber sicher ein größeres Areal davon
betroffen.
Ich glaube, dass das eine sehr gute Idee
ist und diese würde ein sehr unbürokratisches Service am Bürger bedeuten.

37.10 I-OEF 112/2005
Höhenstraße zwischen Fallbachkurve und Haltestelle "Plattenhof", Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (StR Dr. Pokorny-Reitter)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Auf der Höhenstraße zwischen der
Fallbachkurve und der Haltestelle der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) vor dem
"Plattenhof" wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verordnet.
Des weiteren möge geprüft werden, ob
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
maximal 30 km/h für die gesamte Höhenstraße erlassen werden soll.
Dr. Pokorny-Reitter, Marinell, Hüttenberger, Buchacher und Praxmarer, alle e. h.
Wir haben eine 30 km/h-Beschränkung auf
der Höhenstraße, die gleich nach den
Kegelbahnen Eller beginnt. Es befindet
sich bis dort die Fallbachkurve. Anschließend eine 50 km/h-Beschränkung gibt.
Um die nächste Kurve herum, wo die
Steinbruchstraße einmündet, bei der