Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.110

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- 1510 -

Personen - dieser Personenkreis ist mit
älteren Menschen bzw. Menschen mit
Behinderung beschränkt - einen Annuitätenzuschuss von 25 % auf die Gesamtinvestitionskosten netto.
Für die weiteren Bedingungen und Modalitäten der Gewährung des Annuitätenzuschusses ist die Wohnhaussanierungsrichtlinie des Landes Tirol in der jeweiligen
Fassung analog anzuwenden.
Weiters wird Frau Bürgermeisterin
ersucht, mit dem Land Tirol Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, dass der
Annuitätenzuschuss des Landes Tirol für
den nachträglichen Lifteinbau in mehrgeschossigen Wohnhäusern von derzeit
25 % deutlich nach oben angehoben wird
und
der nachträgliche Lifteinbau darüber
hinaus - in sehr vielen anderen Städten
und Ländern ist es so - für alle begünstigten Mieterinnen und Mieterinnen eines
Mietobjektives und nicht nur für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit
Behinderung gefördert wird, sondern
grundsätzlich gefördert wird. Es ist ganz
klar, dass es für junge Familien mit ein
oder zwei kleinen Kindern ist es praktisch
unmöglich eine Wohnung im vierten oder
fünften Stock ohne Lift zu beziehen.
Die vorgeschriebene Laufzeit des Darlehens wird von derzeit 12 auf zumindest
15 Jahr verlängert. Wenn man das
erstrecken könnte, dann wäre es noch
einmal günstiger für die Mieter.
Weiters wird die Frau Bürgermeisterin ersucht, bei der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) und den Gemeinnützigen Wohnbauträgern erheben zu
lassen, wie viel mehrgeschossige Wohnhäuser, bei denen der nachträgliche Lifteinbau technisch machbar und sinnvoll ist,
in Innsbruck bestehen.
Dr. Pokorny-Reitter, Marinell, Hüttenberger, Buchacher und Praxmarer, alle e. h.
Dieses Thema hat uns schon mehrmals im
Gemeinderat beschäftigt. Ich bin in der
Zwischenzeit auch darauf gekommen,
warum das bei uns so schwierig bzw. teilweise unmöglich ist. Die Althaussanierungsförderung ist, im Vergleich zu anderen Bundesländern und im Vergleich zu

GR-Sitzung 17.11.2005

anderen Städten bei uns in Tirol wesentlich schlechter.
Ich erlaube mir jetzt noch eine Berechnung bzw. ein Vergleichsbeispiel dem
Gemeinderat vorzutragen: Eine Wohnanlage in Innsbruck mit 36 Wohnungen, das
sind drei Häuser, benötigt drei Aufzüge.
Der Einbau dieser drei Aufzüge kostet
€ 306.000,--. Mit dem Annuitätenzuschuss
des Landes Tirol belastet das pro Quadratmeter und Monat netto nur die Investition € 0,77, das ist ein Nettobetrag. In Oberösterreich bzw. in der Landeshauptstadt
Linz liegt durch die höhere Förderung des
Landes und auch durch den Zuschuss der
Stadt Linz der Betrag bei € 0,17. Das ist
natürlich ein großer Unterschied und dann
ist die Sache für die Mieterinnen und Mieter auch finanzierbar.
Das ist alles sowieso immer einkommensabhängig. Ich bin auch der Meinung, dass
gute Einkommensbezieher das nicht bekommen sollen. Ich bitte das zu überprüfen.

37.13 I-OEF 101/2005
Südseitige Kapuzinergasse, Aufhebung des Halte- und Parkverbotes östlich und westlich der
Einfahrt zum Kapuzinerkloster
(GR Engelbrecht)
GR Engelbrecht: Ich bringe jetzt folgenden Antrag, der die Abänderung eines Gemeinderatsbeschlusses begehrt, noch einmal unter diesem Tagesordnungspunkt
ein:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
Das Halte- und Parkverbot an der Südseite der Kapuzinergasse östlich und westlich
der Einfahrt zum Kapuzinerkloster wird
aufgehoben.
Engelbrecht e. h.