Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.13
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 104 -
GR Grünbacher: Davor warne ich. Es
kann nicht sein, dass sich die offene Gesellschaft in den Stadtteilen Reichenau,
Hötting und im Olympischen Dorf spielt
und in den Stadtteilen Igls und Hungerburg
nicht. Wenn dann muss es die gleichen
Regelungen überall geben. Ich stehe dazu, dass wir Aufgaben haben. Ich bin wirklich der Meinung, dass wir uns davon lösen müssen.
Das war ein Sonderfall, den man nicht
übertreiben soll. Nur, wehret den Anfängen in der Frage, denn mir hat das damals
nicht gefallen, das sage ich ganz ehrlich.
Die Ausgemeindung kann nicht das Argument sein, dass wir das jetzt so machen.
Grundsätzlich heißt es, dass wir gleiche
Spielregeln für alle wollen. Wenn es im
Stadtteil Igls Bauern gibt, dann ist es ein
Glückwunsch, dass dort von der Struktur
her andere Leute wohnen.
Aber, eines kann nicht sein, denn es kann
nicht unsere Antwort sein ...
(GR Ing. Krulis: In Igls war das ein Grund
der Agrargemeinschaft, der nie Bauland
war, jedoch umgewidmet wurde.)
Ja ich kenne die Geschichte.
(Bgm. Zach: Es wären keine Wohnungen
entstanden, so einfach ist es.)
Das kann es ja bitte nicht sein. Wenn man
im Olympischen Dorf nur für die Bevölkerung des Olympischen Dorfes baut, wenn
wir in der Reichenau nur für Leute aus diesem Stadtteil bauen und im Stadtteil Igls
nur für die dortige Bevölkerung, dann bleiben uns alle jene übrig, die nicht im Olympischen Dorf geboren sind, was auch immer die Bevölkerung vom Olympischen
Dorf, von der Reichenau oder von Igls ist.
Das kann nicht die Antwort einer modernen Gesellschaft sein.
GR Mag. Fritz: In dem Punkt muss ich GR
Grünbacher Recht geben, denn wir haben
das auch immer relativ kritisch gesehen.
Als Modell für jeden Stadtteil würde ich
das nicht sehen, vor allem nicht ...
(Bgm. Zach: Woanders wird sowieso kein
Grund zur Verfügung gestellt.)
Egal, ob wir einen Grund bekommen oder
nicht, vor allem nicht im geförderten
Wohnbau. Wenn jemand ein rein freifinanziertes privates Geschäft macht - ich "HuGR-Sitzung 23.2.2006
ber-Bauer" verkaufe dir "Baugesellschaftsowieso" einen Grund unter der Bedingung, dass nur Leute aus meiner Nachbarschaft dort eine Wohnung mieten können dann ist das schön und gut und ist so.
Aber es handelt sich um einen Grund, bei
dem man erst bei öffentlich rechtlichem
Akt eine Umwidmung benötigt. Es geht
noch dazu um einen geförderten Wohnbau. Ich würde den Gedanken noch um
einen Dreh weiterspinnen - nämlich eine
Vertragsbedingung, egal wer, ob Agrargemeinschaft oder Privater, der Stadt Innsbruck für einen geförderten Wohnbau nur
dann einen Grund verkauft, wenn Leute
aus dem Stadtteil in die geförderten Wohnungen, für die es eine Punkteliste nach
sozialen Kriterien gibt, hineinkommen,
würde ich mir wahrscheinlich überlegen im
Einzelfall zähneknirschend zuzustimmen,
aber das als Model hinzustellen, halte ich
für genauso brandgefährlich, wie es GR
Grünbacher tut. Geförderter Wohnbau
muss allen offen stehen, die die gesetzlichen und richtlinienmäßigen Kriterien erfüllen und die im Rahmen einer objektivierten Punkteliste an die Reihe kommen.
Man soll nicht davon sprechen, dass man
in unserem zusammenwachsenden Europa mehr Mobilität der Arbeitnehmer, wie
man es dauernd jeden Tag zu hören bekommt, benötigt und mehr Mobilität von
den Bürgerinnen und Bürgern erwarten
dürfen. Was immer das heißt und gleichzeitig Kirchturmpolitik zu betreiben, in dem
Sinn, dass die Bevölkerung von Hötting in
Hötting wohnt und die Bevölkerung von
Igls in Igls. Jeder Schritt über den Kirchturm hinaus ist übel, also das kann es
wirklich nicht sein.
GR Ing. Krulis: Der Tagesordnungspunkt
wäre relativ einfach, denn es handelt sich
nur um die Wahl in den Stadtteilausschuss
Igls, aber mittlerweile ist es eine Grundsatzdiskussion geworden, was Stadtteilausschüsse dürfen, können und sollen sowie was Bürger in den Stadtteilen dürfen
und können sollen.
Tatsache ist Folgendes, denn es wurde
jetzt so viel Falsches gesagt: Wir hatten in
Igls einen Grund der Agrargemeinschaft,
der direkt angrenzend an das bestehende
Bauland war. Das war einmal die erste
Sondersituation. Der Bau- und Projekt-