Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.47
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In der Sitzung des Bau- und Projekt-Ausschusses wurde der Antrag gestellt, die
Flächenwidmung nur auf den Innsbrucker
Teil zu ändern. Im Zusammenhang mit etlichen anderen Umständen - manche davon wurden heute schon angesprochen sind bei diesem vorliegenden Vertrag, in
dem nicht alles geregelt ist, dem nun wirklich rechtskundigen Stadtrat die Haare zu
Berge gestanden.
Bei den vorliegenden Plänen, in denen der
Golfplatz quasi schon im 30er-Maßstab
millimetergenau ausgemessen war, was
wohin kommt und der Rest der Freizeitanlage noch etwas wage blieb, wurde festgestellt, dass es keine Garantien hinsichtlich der Realisierung der restlichen Freizeitanlage gibt. Daher ist es verständlich,
wenn einem hier der Verdacht beschleicht,
dass es sein könnte, dass unter dem gut
verkaufbaren Titel "Freizeitanlage" möglicherweise vor allem in erster Linie oder
ausschließlich, ein Golfübungsplatz gemeint ist, weil der Rest sich halt leider
nicht ausgeht, wobei man elegant den
schlecht informierten "Ampassern" noch in
einem Aufwaschen den schwarzen Peter
dafür zuschieben könnte.
Was der Bürgermeister der Gemeinde Ampass mit den Informationen von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger anfangt und
seinen Gemeinderäten sagt oder nicht, will
ich nicht beurteilen.
Tatsache ist, dass ich vor meinen Kollegen
in Ampass ganz sicher keine Geheimnisse
zu haben pflege und sie auf unseren Informationsstand angewiesen sind.
(Bgm. Zach: Die Vertraulichkeit in einem
Ausschuss ist irgendetwas anderes. Sonst
bist Du auch so genau.)
Wir sagen seit ewigen Zeiten, dass zwischen der Amtsverschwiegenheit, die in
der Österreichischen Bundesverfassung
geregelt ist, und der Vertraulichkeit ein
himmelweiter Unterschied ist.
(Bgm. Zach: Ihr dreht es immer so, wir Ihr
es braucht.)
Nein, wir drehen es nicht immer so, wie wir
es brauchen. Frau Bürgermeisterin, wir
sagen das seit fünfzehn Jahren.
(Bgm. Zach: Deshalb wird es auch nicht
richtiger.)
GR-Sitzung 23.2.2006
Sollte in der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck ein Verschwiegenheitsgebot stehen,
welches über das des Art. 20 Abs. 3 der
Österreichischen Bundesverfassung hinausginge, dann wäre dies verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof
schon seit mehr als einem Jahrzehnt ausjudiziert. Dies ist übrigens im Lehrbuch
über Verfassungsrecht von Walter/Mayer
nachzulesen.
(Bgm. Zach: Ich glaube das alles überhaupt nicht. GR Mag. Fritz erschlägt uns
immer mit seiner Kenntnis. Gerade heute
hat GR Dr. Rainer gesagt, dass Du in
einer anderen Sache auch nicht Recht
gehabt hast. Ich sehe es auch anders.)
GR Dr. Rainer sieht es anders als ich und
ich sehe es anders als er. Jetzt möchte ich
zur gegenständlichen Sache zurückkehren.
(GR Federspiel: Zur Hundewiese!)
Nein, nicht zur Hundewiese, sondern zum
Spielplatz.
In der Sitzung des Bau- und Projekt-Ausschusses hat sich unser "Nein" gegen eine
Zweiteilung des Projektes in einen mit Vorrang zu betreibenden Golfübungsplatz und
in einen vielleicht kommenden restlichen
Freizeitpark gewendet. Ich stehe nicht an
einzuräumen, dass das jetzige Angebot
von Gerold Meindl Grund dafür ist, sich die
Sache noch einmal zu überlegen. Das war
aber damals dem Bau- und Projekt-Ausschuss nicht bekannt.
Ich möchte aber gleich auf etwas hinweisen, das Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
gesagt hat und das mir noch prüfungswürdig erscheint. Es wurde angedeutet, dass
eine kommerzielle Nutzung der Innsbrucker Flächen, also der sanierten Deponieflächen, eine Rückzahlung der ALSAGFörderung, die wir für die Sanierung in Anspruch genommen haben, zur Folge hätte.
Das würde den sehr ehrlich gemeinten
und ehrenwerten Angebotspunkt, dass im
Falle einer Nichtrealisierung der Golfplatzbetreiber, dann gerne für die Golfplatzflächen auf der Deponie einen Pachtzins bezahlen würde, im Gegensatz zur jetzigen
vertragsgegenständlichen unentgeltlichen
Nutzung, leider gegenstandslos machen.
Wenn ich Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger