Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.48

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richtig verstanden habe, dürften wir den
Pachtzins gar nicht annehmen. Wenn es
anders ist, bitte ich mich zu korrigieren.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die Nutzung ist bewertet und der Abschlag erfolgt.)
Damit ist der Punkt sozusagen auch erledigt.
Zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
noch einige Worte: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, mir ist schon klar, dass es
sich bei dieser Fläche um Natur aus zweiter Hand handelt und das wohl nicht per se
unter Naturschutz steht. Es ist nicht ganz
unbekannt, dass sich auf ehemaligen
stadtbrachen und sanierten Geländen im
Zuge der mehr oder weniger natürlichen
Sukzession auch bestimmte Arten ansiedeln könnten, die möglicherweise doch irgendwie schützenswert sind. Das ist ein
Punkt, der überlegenswert ist.
Ich gehe davon aus, dass ein Kinderspielplatz, Grillplatz, Ballspielplatz und eine
Hundeweise keine nennenswerte Umweltbeeinträchtigung sein werden. Nur ab
einer bestimmten Größe ist ein solcher
Platz ein gewisser Verkehrserreger. Die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) …
(Bmg. Zach: Sollen die Kinder lieber in der
Stadt bleiben?)
… prüft nicht nur naturschutzrechtliche
Fragen, sondern ob zum Beispiel die Verkehrsanbindung eine solche ist, dass daraus - aus dem eigentlichen löblichen
Zweck, dass die Kinder mehr oder weniger
im Grünen spielen - keine zusätzliche Umweltbelastung erwächst.
Diesbezüglich sehe ich auf der Innsbrucker Seite kein großes Problem, da es bereits eine Buslinie gibt, die dorthin fährt.
Weiters ist diese Gegend von mehreren
Stadtteilen im Radverkehr bestens zu erreichen. Ich gehe nicht davon aus, dass es
an diesem Eck der Stadt einen Massenansturm an Kraftfahrzeugen geben wird.
Wenn das so ist, braucht man überhaupt
keine Bedenken haben. Man braucht nur
nach einem Feststellungsbescheid fragen,
so wie es der Investor Rene Benko für das
Shopping Center Tyrol auch gemacht hat.
Das Gesetz ist relativ neu und es gibt nicht
wahnsinnig viel Judikatur. Deshalb ist man
GR-Sitzung 23.2.2006

wohl auf der sicheren Seite, wenn man mit
einem Ansuchen auf einen Feststellungsbescheid zum Amt der Tiroler Landesregierung geht und um Klärung ersucht, ob
eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
notwendig ist oder nicht. Dann ist das
Thema in ein bis drei Monaten abgehakt
und vom Tisch.
Etwas anders verhält es sich mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für eine
Flächenwidmung von mehr als fünf Hektar.
Diese ist jedoch meines Wissens nicht
ganz so intensiv und aufwendig wie eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ich
kann mir auch nicht vorstellen, dass bei
Vorlage einer entsprechenden Erklärung
seitens der Behörde gegen die Umwidmung einer sanierten Altdeponie in einen
Kinderspielplatz bzw. Freizeitplatz und in
eine Grünfläche ein erheblicher Einwand
besteht, aber machen sollen wir es halt.
Womit ich zum Fazit komme: Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind,
bin ich bereit, meine Haltung aus dem
Bau- und Projekt-Ausschuss aufgrund
neuer vorliegender Informationen zu ändern. In der von uns immer vertretenen
Optik, möchten wir diesen Freizeitpark als
Ganzes und nicht nur in Teilen - unabhängig von der ehrenwerten Absicht des Betreibers, der zusichert, was er alles machen wird - gemeinsam mit der Gemeinde
Ampass verwirklicht haben.
Deshalb bringe ich einen Zusatzantrag
zum Antrag auf Änderung der Flächenwidmung ein:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Während der Auflagefrist für den Flächenwidmungsplanentwurf "AM - F30, Bereich
Teilfläche der Gpn. 622, 2995/2 und 553/1,
alle KG Amras, Altdeponie Rossau", jedenfalls aber vor dessen Beschlussfassung, sind in Verhandlungen mit der Gemeinde Ampass alle Voraussetzungen für
eine gesamthafte Realisierung des Projektes "Freizeitanlage Rossau" - Golfübungsplatz, Freizeit- und Spielflächen,
Grillwiese - zu klären, insbesondere
-

Durchführung einer Strategischen
Umweltprüfung (SUP) für die nötigen
Flächenwidmungen für das Gesamtprojekt in beiden Gemeinden,