Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.49

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Klärung - durch Feststellungsbescheid, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Gesamtprojekt erforderlich ist,

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Berücksichtigung von Anliegen der
Gemeinde Ampass, insbesondere betreffend die Anlagenteile in ihrem Zuständigkeitsbereich, wie auch eine
Rad- und Fußweganbindung der Freizeitanlage an Ampass,

mit dem Ziel, die nötigen Raumordnungsverfahren in beiden Gemeinden möglichst
zeitgleich zu einem Abschluss zu bringen
und damit die Verwirklichung des Gesamtprojektes sicherzustellen.
Über das Ergebnis der Verhandlungen ist
dem Gemeinderat vor einer allfälligen Abstimmung über den Beschluss des gegenständlichen Flächenwidmungsplanentwurfes zu berichten.
Mag. Fritz e. h.
Es besteht augenscheinlich Konsens, dass
nicht nur ein Golfübungsplatz auf Innsbrucker Gebiet, sondern eine Freizeitanlage
im Sinne des Vertrages mit dem Betreiber
des Golfübungsplatzes errichtet werden
soll. Es erscheint logisch, dass die nötigen
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
diese Absicht in nachbarschaftlicher Kooperation zwischen den betroffenen Gemeinden und unter Berücksichtigung der
beiderseitigen Anliegen geschaffen
werden.
Die entsprechende Flächenwidmung für
den Anlagenteil im Gemeindegebiet von
Ampass ist ja auch zwingende Voraussetzung für die erklärte Absicht des Golfübungsplatzbetreibers, die gesamte Anlage, so wie geplant zu errichten.
Es war nie unsere Haltung zu sagen, dass
wir eigentlich einen Golfplatz abstechen
wollen, den wir aus klassenkämpferischen
Gründen nicht haben wollen. Ich sage
schlicht und einfach, dass ich keinen Golfplatz brauche, denn ich habe dringendere
Anliegen. Wenn das aber eine notwendige
Voraussetzung für das Gesamtprojekt ist,
akzeptiere ich das.
Genau deshalb möchten wir alles unternehmen um sicherzustellen, dass in diesem Projekt, wie es ursprünglich aufgezeichnet wurde, nämlich im Westen ein
GR-Sitzung 23.2.2006

Golfübungsplatz, wo sich die Abschlagzone ein Stück weiter nach Osten hinzieht
und die anderen Anlagenteile, von der
Grillwiese bis zum Ballspielplatz, auch
enthalten sind.
Bgm. Zach: Ich hoffe, dass sich jetzt alle
Mitglieder des Gemeinderates auskennen.
Das ist ein Zusatzantrag, über den ich jetzt
sofort abstimmen lasse:
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Mag. Fritz,
GR Mag. Schindl-Helldrich, GR Linser, GR
Mag. Kogler, GR Engelbrecht und GR
Wirth; 6 Stimmen):
Der Zusatzantrag von GR Mag. Fritz (Seite 139) wird abgelehnt.
GR Federspiel: Ich muss Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger direkt ansprechen. Ich
habe einen Zeitungsausschnitt aus dem
Jahr 2003 vor mir liegen, auf dem "Deponie Freizeitpark zum Nulltarif" steht.
Damals hat es so ausgesehen, als ob alles
fix und fertig wäre.
Eigentlich bin ich etwas erstaunt, dass seit
dieser großartigen Meldung in der Zeitung
im Endeffekt …
(Bgm. Zach: Es steht schon mehr großspurig in der Zeitung und es geht nichts
weiter.)
… nichts passiert ist.
Ich bin ein Befürworter von wirklich interessanten Golfplätzen in diesem Land und
das vertrete ich auch im Tiroler Landtag.
Es gibt zwar ein Golfplatzkonzept mit dem
ich nicht ganz einverstanden bin, denn ich
hätte das im Land Tirol etwas freizügiger
gemacht.
Wenn ich mir jetzt die vorliegenden Pläne
ansehe, weiß ich trotzdem nichts Genaues
von diesem Golfplatz. Handelt es sich hier
um eine Driving Range, 9-Loch-Golfplatz?
Ich spiele Golf und deshalb würde mich
das interessieren.
(Bgm. Zach: Es kann sich jedes Mitglied
des Gemeinderates darüber informieren.
Dann musst Du öfters an den Sitzungen
des Gemeinderates teilnehmen bzw. GR
Mag. Kogler soll Dich informieren.)
Es gibt keine Informationen und ich hätte
gerne, wenn mir Gerold Meindl als Berichterstatter erklären könnte, was dieser Golfplatz auf sich hat. Ist das wirklich ein Golf-