Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf
- S.59
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halb eine sehr gut sanierte Mülldeponie
befindet. Dieser Aufwand fällt uns also
nicht mehr zur Last.
Aus Sicht der Stadt Innsbruck, sowohl aus
sportlicher als auch aus der Sicht des Freizeitwertes, entsteht für uns durchaus eine
positive Situation. Daher kann ich eigentlich diese Aufregung nicht nachvollziehen
bzw. nicht verstehen. Ich kann schon verstehen, wenn jemand sagt, dass eine 19Loch-Golfanlage in Tirol flächenfressend
wäre. Dafür habe ich vielleicht ein gewisses Verständnis.
Hier machen wir aber aus einer wenig
nutzbaren Fläche eine wertvolle Freizeitfläche, wobei auf der einen Seite eine
Sportart erlernt und ausgeübt werden kann
und auf der anderen Seite das Freizeitbedürfnis der Bevölkerung erfüllt wird. Deshalb kann ich beim besten Willen nicht verstehen, was hier dagegenspricht. (Beifall)
Wenn ich höre, dass ein Gemeinderat
einer Gemeinde außerhalb von Innsbruck
einen Vertrag in Kopie in Händen hält, der
zwischen einem privaten Betreiber und
einer städtischen Gesellschaft abgeschlossen wurde, dann muss ich mich
schon fragen, ob nicht der § 13 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 oder der § 19 des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes (IGBG) zum Tragen kommt, wo es um die Amtsverschwiegenheit geht. (Beifall) Dort steht, wenn
man in seiner dienstlichen Eigenschaft
Dinge erfährt und diese dann zum Schaden von Anderen oder von Dritten dienen
können, ist das eine Verletzung der Amtsverschwiegenheit. Das fällt für mich ganz
eindeutig darunter.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Wirth, gegen StR Dr. PokornyReitter, GR Buchacher, GR Hüttenberger,
GR Marinell, GR Mag. Schindl-Helldrich,
GR Mag. Fritz, GR Linser und FREI;
9 Stimmen):
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 9.2.2006 (Seite 130) wird
angenommen.
23.
III 5633/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B1/2, Innsbruck Innenstadt, Bereich Fallmerayerstraße 14, Schmerlingstraße 2, 4
und 6 sowie Bürgerstraße 21 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B1, 2. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3577), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 17.1.2006:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B1/2, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Fallmerayerstraße 14, Schmerlingstraße 2, 4 und 6 sowie Bürgerstraße 21
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B1, 2. Entwurf, Zeichn. Nr. 3577),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Hier geht es um ein Projekt, das den Bauund Projekt-Ausschuss schon sehr lange
befasst, und zwar um eine Tiefgarage in
einem Innenhof.
24.
III 6141/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/8, Innsbruck – Innenstadt, Bereich Meraner Straße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn. Nr. 3673)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten Verträge sind abgeschlossen.
GR-Sitzung 23.2.2006