Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_02-Feber.pdf

- S.67

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- 158 -

Die Stadt Innsbruck kann nicht nur Regelungen über den Betrieb eines Fiakergewerbes erlassen, sondern hat für jeden
genehmigten Standort auch die dementsprechende Infrastruktur (zum Beispiel
Wasseranschluss) bereitzustellen.
Außerdem darf der Tierschutz in diesem
Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Der neue Standort am Rennweg vor dem Tiroler Landestheater ist ungeeignet, weil die Fiaker dort mit ihren
Pferden im Sommer in der prallen Sonne
ohne Wasseranschluss stehen.
Der nächste Wasseranschluss befindet
sich am Beginn der Europaratsallee und
ist, sowohl für das Tränken der Pferde als
auch für die Reinigung (Geruch) der
Standplätze, vor dem Tiroler Landestheater höchst ungeeignet; zudem stehen die
Fuhrwerke gegen die Fahrtrichtung.
Die Dringlichkeit ist durch die bevorstehenden Sommermonate und den notwendigen
Schutz der Tiere gegeben.

26.8

I-OEF 19/2006
Projekt "Innsbrucker Nordkettenbahnen Neu", Einsetzung einer
unabhängigen begleitenden Baukontrolle (StR Dr. Pokorny-Reitter)

StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden dringenden Antrag:

(INKB) als Auftraggeber abgeschlossen.
Die STRABAG AG als Generalunternehmer wurde beauftragt, dieses Projekt umzusetzen, die bestehenden Anlagen zu
modernisieren, die Hungerburgbahn neu
zu bauen und dann dreißig Jahre zu betreiben.
Für diesen Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) gewährt die Stadt Innsbruck
einen Gesellschafterzuschuss in der Höhe
von € 37.116.756,--. Darin sind allerdings
noch nicht die möglichen Mehrkosten bei
höherer Gewalt, unvorhergesehener Bodenbeschaffenheit, Auffinden gefährlicher
Abfälle in den Haupteinrichtungen (zum
Beispiel Asbest) und notwendigen Abweichungen vom geplanten Projekt enthalten,
die nach dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) im Verhältnis 80 : 20 zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
aufzuteilen sind.
Weiters haftet die Stadt Innsbruck dem
Auftragnehmer für alle Schäden aus einer
allfälligen Insolvenz der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB).
Diese Aufstellung zeigt, dass es äußerst
sinnvoll und klug ist, wenn dieses Projekt
korrekt abgewickelt wird. Es ist im Interesse der Innsbrucker Bevölkerung, wenn es
hier eine begleitende Baukontrolle gibt, damit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen
getroffen werden können.

26.9

Der Gemeinderat möge beschließen:

Spielplatz im östlichen Bereich
des Waltherpark, Sanierung und
Gestaltung unter Einbindung der
Kinder und der Jugendlichen
(GR Mag. Fritz)

Der Gemeinderat spricht sich für die Einsetzung einer unabhängigen begleitenden
Baukontrolle bei der Umsetzung des Projektes "Nordkettenbahn-Neu" aus.
Die Frau Bürgermeisterin wird daher beauftragt, dem Gemeinderat nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens
für eine unabhängige begleitende Baukontrolle einen Vorschlag für die Auftragsvergabe zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dr. Pokorny-Reitter, Buchacher, Grünbacher, Hüttenberger, Marinell, alle e. h.
Am 17.12.2004 wurde der Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) zwischen der
STRABAG AG als Auftragnehmer und der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
GR-Sitzung 23.2.2006

I-OEF 20/2006

GR Mag. Fritz: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die anstehende Sanierung des Ballspielplatzes im östlichen Bereich des Waltherparks wird dafür genutzt
1.

in einem ersten Schritt die unbedingt
notwendigen Sanierungsarbeiten
möglichst rasch durchzuführen, um
den Platz für die warmen Monate
2006 bespielbar zu machen;