Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.20
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Baurechtsvertrag hat der Bauberechtigte
ein Ankaufsrecht eingeräumt bekommen.
Die Festlegung des Grundstückspreises
erfolgt nach den drei letzten in räumlicher
und zeitlicher Nähe erfolgten Grundgeschäften. Das ist ein Punkt.
Eingeschlossen von dem Grundstück, für
das ein Ankaufsrecht besteht, ist ein weiteres Grundstück vorhanden, für welches
es einen Mietvertrag gibt. Es war das Interesse der Firma Fröschl dieses Grundstück auch anzukaufen. Es handelt sich
zur Tätigung von Investitionen zudem
noch um ein sehr großes Grundstück, für
jenes das Baurecht entsprechend verlängert wird. Das wird in einem Gesamtakt
kombiniert.
Wir haben sehr großes Interesse daran,
dass an diesem Standort investiert und
dieser langfristig gesichert wird. Wir haben
in diesem Bereich zum Teil schon Baurechte, die bis in die Jahre, 2059, 2060
und 2073 reichen. Das ist die endgültige
Baurechtszeit, die wir in diesem Gebiet
eingehen wollen. Bevor nicht alle Baurechte abgelaufen sind, kann man mit dem gesamten Areal nichts anfangen.
Es spricht daher nichts dagegen, dass wir
den Teil des Baurechtes verlängern. Es
war in der großen Betrachtung der Baurechtsliegenschaften, die wir in der Stadt
Innsbruck haben, sehr interessant, inwieweit manche alten Verträge Bestimmungen enthalten, die man heute nicht mehr
so versteht. Davon sind zum Beispiel die
Dinge des Ankaufes betroffen. Das ist in
einer Zeit entstanden, in der sich der Bereich Baggersee - Rossau noch wirklich in
der "Pampa" befunden hat. Heute sprechen wir dort von hochwertigem und wichtigem Grund, den wir eigentlich nicht verkaufen wollen.
Wir gehen aber in manchen Bereichen einen anderen Weg. Wenn es für den Bauberechtigten ein großer Wert ist, das
Grundstück zu erhalten, soll uns wieder
das Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Das Areal wird dann vorläufig für eine andere Verwertung verwendet, aber in letzter
Konsequenz haben wir immer noch die
Hand auf diesem Grundstück. Wir können
dann wieder über diese Fläche verfügen.
GR-Sitzung 14.7.2011
Gerade im Bereich des Gewerbegrundes nicht nur im Wohnbau - sind die Flächen
entsprechend knapp.
Wir haben einen Punkt aus dem Antrag
des Stadtsenates gestrichen, der jetzt
aber schon im Antrag enthalten ist.
12.
Benennung der neuen Rad- und
Fußwegbrücke über die Sill in
"Tiflisbrücke"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.7.2011:
§1
Die im vorliegenden Plan dargestellte Fußund Radwegbrücke, wird gemäß LGBl.
Nr. 4 vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und Nummerierung von Gebäuden § 1 und § 8, in Verbindung mit § 18 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
in der geltenden Fassung als
"Tiflisbrücke"
benannt.
§2
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
Das ist ein Akt, der durchaus für große
Freude sorgt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wir eine Gastgeberin in Innsbruck haben, die wir anlässlich unseres
Besuches in der Stadt Tiflis im Oktober 2010 kennengelernt haben. Diese
Dame hält sich nun mit sieben oder neun
georgischen Studierenden für drei Wochen in der Stadt Innsbruck auf. Wir können in dieser Zeit die Brückenbenennung
machen. Das ist ein zeitlicher Zufall.
Alt-StR Dr. Kummer wird morgen bei der
Brückenbenennung auch anwesend sein.
Alt-StR Dr. Kummer hat hinsichtlich der
Zusammenarbeit mit der Stadt Tiflis ganz
große Verdienste geleistet und ist in dem
Bereich ein verlässlicher Partner. Ohne
ihn wäre es nie so weit gekommen, dass
wir wirklich diesen regelmäßigen Austausch haben.
Die im Jahr 2011 fertig gestellte Brücke
über die Sill, wird nach der seit dem
Jahr 1982 mit der Stadt Innsbruck freund-