Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.43

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2011_10-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 517 -

Ich halte die öffentliche Diskussion über
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG),
die wir eingerichtet haben, für richtig und
wichtig, weil wir über etwas diskutieren,
das meiner Meinung nach im Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
genau angesiedelt ist. Wir haben die ortspolizeilichen Verordnungen angesiedelt,
wo wir im Gemeinderat und als Stadt definieren, was ein Missstand ist. Hier gehen
die Meinungen weit auseinander. Ich erinnere an die Diskussionen über die Spielplatzordnung, über das Alkoholverbot,
über den Hauptbahnhof Innsbruck usw.
Wir haben uns in vielen Stunden mit vergleichbaren Regelungen befasst. Amtsvorstand Elmar Rizzoli wurde in den Klub
eingeladen, der diesbezüglich ausführlich
aufgeklärt hat. Durch die oberflächliche
Diskussion hat es meiner Meinung nach
viel Missinformation über die Befugnisse
"Festnahme, Anhalten" gegeben. Es wurde zum Beispiel dargestellt, dass ein
Parksünder festgenommen werden kann.
Das ist eine Lüge! Man braucht keine
Identität feststellen, da diese durch den
PKW klar feststeht.
Einige ortspolizeiliche Verordnungen wird
es künftig nicht mehr geben. Manche, wie
zum Beispiel das Taubenfütterungsverbot,
sind überholt. Wenn jemand Tauben füttern möchte, soll er/sie das tun. Das liegt
im freien Ermessen jedes/jeder Einzelnen
und dazu benötigt man keine ortspolizeiliche Verordnung.
Wenn jemand laufend Verwaltungsübertretungen macht und man kann diese nicht
ahnden, dann wird man sich fragen, ob wir
eine solche Verordnung überhaupt brauchen. Deshalb bin ich der Meinung, dass
man über die Verordnungen diskutieren
sollte. Wenn wir keine ortspolizeilichen
Verordnungen brauchen, können wir uns
auch viele andere Dinge ersparen. Das ist
eine ganz andere Basis.
Es hat Darstellungen mit Handschellen,
Waffengewalt usw. gegeben. Das ist von
vorne bis hinten unrichtig. Ich sehe es als
meine Aufgabe, dass wir diese Kompetenzen so regeln, wie sie in anderen Gesetzen geregelt sind. Es ist allgemein bekannt, dass die Forstaufsicht, Tiroler
Bergwacht und Jagdaufsicht als Organe
GR-Sitzung 14.7.2011

der öffentlichen Aufsicht ein Festnahmerecht haben.
-

Burgenland - nur die Jagdaufseher,

-

Kärnten - sogar die Fischereiaufsichts- und Jagdschutzorgane,

-

Niederösterreich - die Fischerei- und
Jagdaufseher,

-

Oberösterreich - hier ist ein Gesetz in
Ausarbeitung - die Gemeindeaufsichtsorgane,

-

Salzburg - Fischerei-, Jagdschutzund Naturschutzaufsichtsorgane,

-

Steiermark - Jagdschutz- und Fischereischutzorgane,

-

Vorarlberg - Fischerei- und Waldaufseher, Jagdschutzorgane,

-

Wien - Fischerei- und Jagdaufseher.

Dies nur zum Vergleich, wenn ich davon
ausgehe, welche ortspolizeilichen Verordnungen in einer Stadt - gerade in den
Parkanlagen - durch ein Zusammenleben
auf engstem Raum gekennzeichnet sind.
Dadurch gibt man den MitarbeiterInnen,
die dies nicht nur zu überprüfen, sondern
diese Übertretungen auch festzustellen
und zu bestrafen haben, die Kompetenz,
welche in anderen Gesetzen einem Fischereiaufseher, einem Bergwachtorgan
oder Jagdschutzorgan gegeben werden.
Das ist mein Ansatz- bzw. Anknüpfungspunkt.
In der Sondersitzung des Gemeinderates
am 18.3.2011 wurde von Bgm.-Stellv. Gruber angesprochen, dass das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) die
Verfassung der Stadt ist. So sehe ich das
auch und deshalb halte ich die Diskussion
in diesem Zusammenhang, wie wir das
Zusammenleben regeln und dies überprüfen bzw. sicherstellen, für absolut richtig.
Ein Thema war, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) und deren Kompetenzen mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nichts zu tun
hätten. Das hat für mich sehr wohl damit
zu tun, weil Innsbruck die einzige Stadt ist,
die davon betroffen ist.
Man kann das aber auch von einer ganz
anderen Seite sehen. Es ist mir deshalb
wichtig, denn wenn dies im Stadtrecht der