Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.50
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Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger beantragt hat.
Dieser hat das so nie beantragt, sondern
etwas völlig anderes. Jedenfalls ist das
plötzlich mit dem § 38a bis § 38d in Verbindung gebracht worden. Dann ist irgendetwas geschehen, was ich zuerst überhaupt nicht verstanden habe, da es seitens der Fraktion "Für Innsbruck" Vorschläge hinsichtlich einer Einführung des
Festnahmerechtes durch die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) bis zum
kompletten Weglassen der § 19 und § 38
gegeben hat.
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass wir
im Gemeinderat mit 39 : 1 Stimmen beschlossen haben, dass wir das Festnahmerecht im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) schlichtweg nicht
regeln wollen. Auch wenn man das viermal umdreht, wollen wir das immer noch
nicht regeln.
Die zweite Sternstunde ist heute, da sich
fast dreiviertel der Mitglieder des Gemeinderates - wieder weltanschaulich völlig unterschiedlich - auf ein Mindestmaß hinbewegen. Ich hoffe, dass dieser Abänderungsantrag mit einer breiten Mehrheit,
aber sicher mit dreiviertel der Stimmen,
beschlossen wird.
In der Stellungnahme stellen wir noch
einmal fest,
1.
dass der Gemeinderat kein Festnahmerecht beschlossen hat,
2.
dass der Gemeinderat dies bewusst
nicht beschlossen hat,
3.
wenn im Gemeinderat etwas beschlossen wurde, dann das Aufsichtsorgangesetz des Landes Tirol.
Man darf die Sache jetzt nicht umdrehen
und deshalb möchte ich etwas anbieten:
Wir sollten noch einmal all unsere Kräfte
bündeln und sagen, dass Sicherheit in
"Profihände" gehört. Daher fordern wir für
Innsbruck 50 zusätzliche PolizistInnen und
jede Fraktion soll ihre Kraft einsetzen, um
im Bundesministerium für Inneres (BMI)
vorstellig zu werden, damit wir endlich
"Profis" bekommen. Das ist die Wahrheit!
Wir haben schon immer gefordert, dass
die Sicherheit in "Profihände" gehört.
Festnahmen haben nichts mit einer privaten Security oder einer Mobilen ÜberwaGR-Sitzung 14.7.2011
chungsgruppe (MÜG) zu tun, da diese
aufgrund ihrer Ausbildung völlig überfordert wären. Die Polizei hat eine völlig andere Ausbildung.
Ich möchte in meiner Wortmeldung ganz
bewusst nicht auf die Ecken und Kanten
eingehen. Es wird im Gemeinderat auch
niemandem gelingen, einzelne Mitglieder
des Gemeinderates mit irgendeinem "Zuckerl" umzustimmen. Wir haben einen Abänderungsantrag gestellt, der für uns einen Kompromiss darstellt. Über diesen
Abänderungsantrag werden wir en-bloc
abstimmen.
Ich hoffe in ausreichender Mehrheit, da es
ein richtiges Signal an das Land Tirol ist.
Nämlich ein Signal von den Innsbrucker
Grünen, der Liste RUDI, vom Liberalen Innsbruck, der ÖVP, von FREIHEITLICH
UND FREI, der SPÖ, FPÖ und Teilen der
Fraktion "Für Innsbruck". Das ist nicht irgendeine "Wapplertruppe", sondern es
sind Dreiviertel der Gemeinderatsmitglieder. Die Frau Bürgermeisterin sollte das
bitte zur Kenntnis nehmen. Auch wenn es
nicht ihre Meinung ist, will es die Mehrheit
des Gemeinderates so haben. Danke!
(Beifall)
Bgm.-Stellv. Kaufmann: GR Grünbacher,
ich möchte zur Kenntnis bringen, dass das
Wort "Wapplertruppe" von niemandem in
den Mund genommen wurde.
GR Hitzl: Wir diskutieren heute über etwas, das bereits in einem tollen Konsens
erledigt war. Jetzt probiert man über eine
Hintertüre etwas zu erreichen, was eigentlich gar nicht notwendig ist.
Ich habe mir die ortspolizeilichen Vorschriften (Spielplatzordnung, Parkordnung,
Alkoholverbot), die Bestimmungen des
Landespolizeigesetzes (LPG) (Lärmschutz, Jugendschutz) sowie die Gewerbeordnung (Kontrolle der Sperrzeiten, Betriebsanlagengenehmigungen), Erhebungen für Melde- und Einwohnerwesen,
Ordnungsdienst bei Veranstaltungen, Unterstützung der Einsatzorganisationen bei
Sucheinsätzen, angesehen. Diese Tätigkeiten übt die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) zum Teil mit der Polizei aus.
Sie gehen miteinander auf Streife und die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) hat
dieselbe Funkfrequenz wie die Polizei.