Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.51

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- 525 -

Jetzt soll mir jemand erklären, ob man in
einer Stadt, in der es ein solch dichtes Polizeinetz gibt und jeder Streifenwagen in
kürzester Zeit vor Ort ist, so etwas
braucht. Ich möchte all jene loben, die diese Arbeit verrichten.
Wenn wir der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) § 35 das Festnahmerecht geben wollen, frage ich mich, ob dies
dann ein neuer Wachkörper wird? Wo sich
eine Bundespolizeidirektion befindet, gibt
es zum Beispiel nur einen unterstellten
Wachkörper? Wird die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) dann ein zweiter
neuer Wachkörper und hat dieselbe zweijährige Ausbildung wie die Polizei? Erhält
sie dann eine Waffe, einen Schlagstock,
Handschellen und einen Pfefferspray?
Laut § 36 des Verwaltungsstrafgesetzes
(VStG) ist jeder Festgenommene unverzüglich der zuständigen Behörde vorzuführen. Führen wir dann in der Stadt Innsbruck einen 24-Stunden-Journaldienst ein,
wo ein Rechtsgelehrter anwesend ist?
Haben wir dazu die Räumlichkeiten? Außerdem würde das sehr viel Geld kosten.
Ich frage mich, ob man bei einem derart
komplexen Thema innerhalb kürzester Zeit
umschwenken kann oder ob man sagt,
dass wir es so belassen, wie es bisher
war. Meine Meinung ist, dass man sich
entweder mit dem Thema nicht beschäftigt
hat oder dadurch irgendetwas anderes erreichen möchte. Danke! (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich kann versprechen,
dass ich viel kürzer als die Frau Bürgermeisterin in ihrem Einleitungsstatement
sprechen werde. Dies auch deshalb, weil
ich mit den Wortmeldungen, die GR Grünbacher, GRin Dr.in Waibel und GR Hitzl zur
Debatte beigetragen haben, fast zu 100 %
einverstanden bin.
Es ist natürlich erfreulich, wenn die Frau
Bürgermeisterin sagt, dass an dem Kernbestand der Stadtrechtsreform, "Bürgermeisterdirektwahl" mit allen notwendigen
Ergänzungen und Neuadjustierungen im
Verhältnis der verschiedenen Organe zueinander nicht gerüttelt wird. Das ist sehr
erfreulich, aber nicht neu. Das hat die Frau
Bürgermeisterin durch ihr Stimmverhalten
in der Sitzung des Gemeinderates am
18.3.2011 mit 39 Gemeinderatsmitgliedern
GR-Sitzung 14.7.2011

gemeinsam auch schon zum Ausdruck
gebracht. Das ist also keine Neuigkeit!
Die Frau Bürgermeisterin hat uns in den
letzten Tagen aber immer wieder mitgeteilt, dass es hier anscheinend einen Informationsmangel geben würde und man
deshalb jetzt in aller Breite über die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) diskutieren
müsse. Genau das stelle ich in Abrede.
Dieser Gemeinderat hat keinen Informationsmangel und 39 Gemeinderatsmitglieder wussten am 18.3.2011 ziemlich genau, worüber sie abgestimmt haben. (Beifall)
Wir wollten die Bürgermeister-Direktwahl das möchten auch die BürgerInnen der
Stadt Innsbruck mit großer Mehrheit - und
alle verfassungsmäßigen Änderungen der
Spielregeln, die damit in unmittelbarem
Zusammenhang stehen. Darüber haben
wir in drei Monaten und vielen Sitzungen
einen sehr breiten Konsens erarbeitet. In
diesem Zusammenhang möchte ich GR
Dr. Schuchter, welcher in der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) den Vorsitz
geführt hat, noch einmal danken. Über andere Fragen haben wir jedoch keinen
Konsens und daher möchten wir diese
auch nicht verknüpft haben. Das war eine
sehr bewusste und wohlinformierte Entscheidung des Gemeinderates.
Wahrscheinlich gibt es schon über jeden
einzelnen Satz der so genannten MÜGParagraphen potenzielle Mehrheiten, die
aber vielleicht innerhalb verschiedener Paragraphen sogar zueinander widersprüchlich sind. Hier kommen wir auf keinen grünen Zweig. Weil wir uns eine Wahlrechtsreform und eine Verfassungsreform nicht
ruinieren lassen wollten, haben wir das
weggelassen.
Im Übrigen wurde bereits vor einem Jahr
der Antrag gestellt, dass sich der Landesgesetzgeber überlegen möge, wie man mit
einem Gemeindeaufsichtsorgangesetz zurande kommt, dessen Notwendigkeit ich
nicht bestreite. Dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) rechtlich auf einer
etwas unsoliden Grundlage steht, das war
bereits im Jahr 2010 so und das haben wir
im März 2011 auch gewusst. Ich sehe
überhaupt keinen Bedarf, dass das in unserem Stadtrecht von Seiten des Landes
Tirol aufgenommen wird.