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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.56

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2.000 m gibt es ein anderes Klientel. Dort
gibt es beispielsweise keine MarokkanerBande. Die Tiroler Bergwacht ist kaum anerkannt und hat es ohnehin schwer, denn
das Festnahmerecht war auch umstritten.
In dem Moment, in dem eine Festnahme
ausgesprochen wird, muss man sie auch
durchsetzen. Wenn der Betroffene nicht
mitgeht, muss man Brachialgewalt anwenden. Dazu braucht man wiederum die
Polizei, um das durchzusetzen. Man
müsste vielleicht mit der Polizei sprechen.
Ich verstehe nicht, warum eine Stadt wie
Innsbruck bzw. andere Landeshauptstädte
keinen Wachkörper haben dürfen.
In der Stadt Hall i. T. kann der Gemeindebeamte Leute festnehmen. In Innsbruck ist
das nicht möglich, da wir eine Bundespolizei haben und diese in Wien bestimmt,
was geschehen soll. Die Frau Bürgermeisterin kann bei der Bundespolizei nur Empfehlungen bzw. Wünsche anbringen. Ich
hätte schon gerne, dass die Stadt Innsbruck hier einen Schwerpunkt setzen
kann.
Mir ist bekannt, warum in den 30er-Jahren
die Stadtpolizei aufgelöst wurde. Warum
man aber jene Maßnahme, die damals eine Diktatur gefällt hat, heute noch vehement aufrechterhalten muss, das verstehe
ich nicht. Das hätte Hand und Fuß und
würde der Stadt Innsbruck gleich viel kosten und wir hätten einen eigenen Gemeindewachkörper.
In der Bundesrepublik Deutschland haben
die Wahlsieger darauf geachtet, dass sie
eine föderale Verfassung bekommen. Bei
uns wurde das offenbar übersehen. Die
Stadt München hat das Recht der Stadtpolizei vor 25 oder 30 Jahren freiwillig an den
Freistaat Bayern abgetreten. Dort ist der
Ministerpräsident der Verantwortliche und
nicht der Bundesminister. Die Stadt Frankfurt hat sich vor kurzer Zeit das Recht wieder zurückgeholt und hat jetzt eine Stadtpolizei.
Nur das kann für mich ein zielführender
Weg sein. Ich möchte nicht haben, dass
unsere Bediensteten in etwas hineingeritten werden, denn diese Angelegenheit ist
wirklich nicht ohne. Ich glaube auch, dass
die Bediensteten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) zu motivieren wären. Einige haben zu mir gesagt, dass sie
GR-Sitzung 14.7.2011

selbst gerne einen rechtskräftigen Hintergrund hätten.
Die ganze Debatte hat jetzt dazu geführt,
dass jeder/jede BürgerIn weiß, dass die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) für
"die Wäsche" ist. Das haben aber jene zu
verantworten, die das angezettelt haben.
Man sollte überprüfen, ob man nicht die
Bundesverfassung ändern könnte, damit
den Landeshauptstädten das gleiche
Recht wie jeder Gemeinde eingeräumt
wird. Das wäre der richtige Weg, aber über
dieses Thema wäre noch viel zu diskutieren und deshalb passt es mir nicht, wenn
man das jetzt in das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) aufnimmt.
Es ist keine Frage, dass es eine schlimme
Sache ist, wenn jemand in seiner Freiheit
eingeschränkt wird. Diesbezüglich wird
man auch noch über das Anhalterecht diskutieren müssen. Hier rede ich aus der
Praxis. Danke! (Beifall)
GR Psaier: Freiheit und Sicherheit lassen
sich nicht trennen. Wir müssen die Sicherheit in unserer Stadt erhöhen. Das Liberale Innsbruck möchte die Sicherheit deshalb erhöhen, weil wir die Freiheit schätzen.
(GR Federspiel: Ist das Euer neues Parteiprogramm?)
Wir haben in der Bevölkerung gesehen,
wie hoch der Wert hinsichtlich Sicherheit
steht. Deshalb gehört auch die Polizei verstärkt. Das Ansinnen für 50 zusätzliche
PolizistInnen ist unbestritten und daher
würden wir das jederzeit unterstützen. Natürlich werden wir das nicht so einfach
umsetzen können.
Der Ruf nach zusätzlichen Dienstposten
bei der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) ist nicht umsonst und das können
wir selbst umsetzen. Zusätzliche Streifen,
sodass die Polizei und die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) öfters bei den
BürgerInnen anzutreffen sind und präventiv wirken, wäre wichtig. Es nützt kein/keine PolizistIn, der/die nur in der Wachstube
sitzt, sondern er/sie sollte von der Bevölkerung auch gesehen werden und bestimmte Handlungen bereits im Vorfeld
verhindern.
Die heute geführte Diskussion entfernt
sich vom Sicherheitsdenken. Von was re-