Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.62
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Vielleicht ist es sogar spannend, dass wir
mit dieser Diskussion österreichweit
begonnen haben, damit man diese
Fragen, die zum Teil verfassungsrechtlich
auch aus früherer Zeit stammen, lösen
kann. Manche Teile der Bundesverfassung - auch der Gewaltenteilung - sind
zum Teil längst überholt. Wer spricht
darüber, welche Gewaltenteilung sich
tatsächlich im Moment, zum Beispiel in
den Bereichen Finanzwirtschaft und
Medien, in einem Staat darstellt?
Deshalb sollte man das Ganze nicht
oberflächlich diskutieren, sondern hinterfragen, was wir für unsere BürgerInnen
haben möchten. Die Frau Bürgermeisterin
spricht vom Maximum der Sicherheit. Auch
ich bin für das Maximum der Sicherheit,
aber ich bin auch für das Maximum der
Freiheit. Ich glaube eher, dass das Maximum der Sicherheit nicht dadurch
gegeben ist, wenn eine/ein sechs Wochen
ausgebildete/r Bedienstete/r dann wirklich
in eine solche Situation kommt, dass sie/er
jemanden festnehmen muss. Hier kann
wahrscheinlich mehr Unsicherheit als
Sicherheit entstehen. Diese Dinge muss
man diskutieren.
Der vorliegende Abänderungsantrag
ermöglicht auch, mit den verschiedenen
Gremien, wie Bund und Land Tirol, zu
diskutieren. Der Landesgesetzgeber wird
aufgrund unserer Debatte auch Überlegungen anstellen. Ich glaube, es wäre ein
gutes Zeichen im Sinne dessen, was die
Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK)
vor mehreren Monaten in der Arbeit aufgenommen hat.
In diesem Sinne bitte ich jene, welche den
Abänderungsantrag noch nicht unterschrieben haben, diesen zu unterstützen.
Das wäre ein klares Signal an den
Landesgesetzgeber. Kompromisse in der
Politik sind eine Voraussetzung dafür,
dass ein Gemeinleben und ein Gemeinwohl funktioniert. Das ist übrigens in allen
Teilen der Gesellschaft so: Beim Bund,
Land Tirol und in den Familien.
Ich habe in den letzten Tagen oft folgendes Beispiel gepracht: Wenn in einer
Familie jedes Familienmitglied im Urlaub
woanders hinfahren möchte, dann wird es
keinen Familienurlaub geben. In diesem
Sinne hoffe ich doch noch auf einen
GR-Sitzung 14.7.2011
Meinungsumschwung der Frau Bürgermeisterin und ihrer Fraktion. Ich hoffe,
dass wir in Richtung Land Tirol ein klares
Signal setzen können. (Beifall)
GR LAbg. Willi: Ich melde mich deshalb
zu Wort, da ich in Bälde im Tiroler Landtag
über das Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) abstimmen werde. Ich
gehe davon aus, dass das Land Tirol den
Wunsch des Innsbrucker Gemeinderates
umsetzt. Das war die langjährige Usance
und daher vertraue ich darauf, dass das,
was der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck wünscht, auch zum
Landesgesetz, nämlich dem Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR),
wird.
Ich möchte mit einem Dank beginnen,
denn ich erlebe heute im Gemeinderat
eine Sternstunde des Parlamentarismus.
Diese heutige Sternstunde ist die Konsequenz aus einer früheren Sternstunde,
und zwar jener des 18.3.2011. Ich getraue
mich das deshalb zu behaupten, da ich in
einer Zeit Mitglied des Gemeinderates
war, in der Alt-StR Dr. Hummel bereits in
mehr als hundert Sitzungen versucht hat,
ein neues Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) durchzubringen.
Das war nicht möglich.
Für mich als Beobachter war es
frappierend zu erleben, in welch kurzer
Zeit es möglich war, ein Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innbruck (IStR)
zusammenzubringen, das mit 39 : 1
Stimmen vom Gemeinderat als Wunsch an
das Land Tirol, wie der Landesgesetzgeber das Stadtrecht ändern soll, verabschiedet wurde.
Wenn jetzt in Bestätigung dessen, was am
18.3.2011 im Gemeinderat gesagt wurde,
sich 29 AntragstellerInnen das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) so
wünschen, wie sie es vereinbart haben,
dann erwarte ich, dass dem auch Rechnung getragen wird. Ich möchte, Frau
Bürgermeisterin, zwei Argumente anführen, die dafür sprechen es so zu machen,
wie es die große Mehrheit des Gemeinderates wünscht:
Das eine ist ein rechtliches Argument,
wobei ich den Art. 78d Bundesverfassungsgesetz (B-VG) zitierien möchte: