Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.63

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- 537 -

"(2) Im örtlichen Wirkungsbereich einer
Bundespolizeidirektion darf von einer
anderen Gebietskörperschaft ein
Wachkörper nicht errichtet werden.
Das gilt für Innsbruck. Bundesverfassungen werden eher selten geändert.
(1) Wachkörper sind bewaffnete oder uniformierte oder sonst nach militärischem
Muster eingerichtete Formationen, denen
Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind.
Eine Festnahme ist natürlich ein polizeilicher Charakter.
Zu den Wachkörpern sind insbesondere
nicht zu zählen: Das zum Schutz einzelner
Zweige der Landeskultur, wie der Landund Forstwirtschaft (Feld-, Flur- und Forstschutz), des Bergbaus, der Jagd, der Fischerei oder anderer Wasserberechtigungen aufgestelltes Wachpersonal, die Organe der Marktaufsicht, der Feuerwehr."
Zählt man das alles zusammen, dann ist
klar, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in der Form, wie sie vom Land
Tirol vorgeschlagen wird - die Frau Bürgermeisterin unterstützt dies -, ein
Wachkörper wäre, der in einer Stadt wie
Innsbruck nicht machbar und daher
rechtlich schlichtweg abzuhaken ist.
Ich erwarte mir von einer Bürgermeisterin,
dass sie etwas, das der Gemeinderat mit
39 : 1 Stimmen und der eigenen Stimme
beschlossen hat, auch umsetzt. Es stimmt
schon, dass die Umsetzung beim Land
Tirol liegt. Dort legen die JuristInnen des
Landhauses dem Tiroler Landtag einen
Beschluss vor.
Wenn diese aber etwas vorlegen, das dem
widerspricht, was 39 : 1 Mitglieder des
Gemeinderates beschlossen haben, dann
erwarte ich mir eine laute Gegenstimme.
Dies mit den vielen Argumenten, welche
hier von allen Seiten - es ist interessant,
dass wir uns gegenseitig zuapplaudieren
und deshalb ist es eine Sternstunde des
Parlamentarismus - gefallen sind. Der
Gemeinderat möchte es so haben, wie es
laut Beschluss vom 18.3.2011 an das
Land Tirol übermittelt wurde.
Sollten keine groben verfassungsrechtlichen Bedenken gegen irgendetwas
vorliegen, so hat das der LandesgesetzGR-Sitzung 14.7.2011

geber umzuzsetzen. Ich für meinen Teil
werde mit Freude diesem Abänderungsantrag zustimmen und das meinige dazu
beitragen, dass der Landesgesetzgeber
das auch wirklich so umsetzt. (Beifall)
GRin Ladurner-Keuschnigg: Es sollte uns
allen eigentlich um die BürgerInnen dieser
Stadt gehen. Das ist meine Überzeugung.
Es gibt dazu auch Zahlen, wobei Zahlen
manchmal Bände sprechen können. Die
Einsätze, bei welchen sich die BürgerInnen direkt an die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) gewandt haben, sind im
letzten Halbjahr um 45 % gestiegen. Das
ist ein sehr gutes Zeugnis für die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG).
Mir geht es bei dieser Thematik auch darum, was vorher GR Psaier angesprochen
hat: "Eingriff in die persönliche Freiheit,
versus Sicherheit." Genau das ist das
Thema. Es geht um die Sicherheit der
BürgerInnen unserer Stadt bzw. um unser
aller Sicherheit. Die Bediensteten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) sind in
ihrem Bereich, in dem sie eingesetzt werden, genauso gut ausgebildet wie die PolizistInnen.
Dort, wo die Bediensteten der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) eingesetzt
werden, ist die Ausbildungsdauer und die
Intensität annähernd dieselbe wie bei der
Polizei. Die Polizei hat einen weiteren Einsatzbereich, der die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) nicht betrifft, aber
hier ist die Ausbildung ungefähr dieselbe.
Ich möchte noch auf GRin Mag.a Schwarzl
eingehen, da sie die Zuständigkeiten der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) angesprochen hat. Ich darf das vielleicht ergänzen und nicht so ins Lächerliche ziehen, wie sie es gemacht hat. Es geht um
die Nachtruhe, um den Partylärm, um die
Überwachung, …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das sind die
vorherigen Bestimmungen, bitte nachlesen.)
… um die zugeparkten Behindertenparkplätze, um verparkte Hauseinfahrten, um
die Kontrollen in den Parkanlagen, um die
Leinenpflicht in den Parks, um die AnwohnerInnen-Parkplätze und um die Ladezonen.