Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.64

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Zudem hat die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) auch präventive Aufgaben.
Sie arbeitet gemeinsam mit der Polizei, mit
SchülerInnen, mit den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) zum Thema "Sicheres Reisen" und helfen mit, wenn es um
Unglücksfälle oder Katastrophen geht.
Außerdem sind sie für Großevents zuständig und kontrollieren das Jugendschutzgesetz.
Ich bin froh, dass es in unserer Stadt die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) gibt.
Es ist immer jemand für uns da und der
Großteil der BürgerInnen ist ebenfalls froh,
dass es die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) gibt. Ich glaube, es ist wichtig, dass
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
die Befugnis erhält, Personen anzuhalten,
bis deren Identität festgestellt ist.
Es geht nicht darum, dass die persönliche
Freiheit eingeschränkt, sondern, dass die
Sicherheit für die BürgerInnen gewährleistet wird.
GRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung, damit nicht der Eindruck im Raum
bleibt, dass wir falsche Dinge verbreiten
würden. Natürlich sind das auch Kompetenzen der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG). Allerdings geht es in der heutigen
Diskussion um die Festnahmebefugnis.
Hier erwähnt der Landesgesetzgeber explizit, dass er diese nur für ortspolizeiliche
Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich vorsieht, und das sind jene, die ich
bereits vorgelesen habe. In allen anderen
Bereichen, die GRin Ladurner-Keuschnigg
aufgezählt hat, wird die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) auf Basis von Verordnungen, die auf anderer gesetzlicher
Basis, wie Landespolizeigesetz (LPG)
usw., sind, tätig. Dort ist nie und nimmer
von einer Festnahmebefugnis die Rede.
Nur, damit das geklärt ist!
GR Kunst: Ich bin seit 26 Jahren Berufssoldat und muss ab und zu Sicherheitsdienste verrichten. Dann bin ich für
Sicherheit der Personen in den Kasernen
aber auch für die militärischen Rechtsgüter verantwortlich. Ich darf gemäß
meiner Ausbildung "im Namen des
Gesetzes" Personen festnehmen.
Welchen Rattenschwanz das mit sich
zieht, brauche ich im Gemeinderat nicht
erklären.
GR-Sitzung 14.7.2011

Manchmal ist es in diversen Kasernenquartieren turbulent gewesen. Das habe
ich aufgrund von Gesprächen und
Menschlichkeit regeln können. Dazu habe
ich aber eine Ausbildung bzw. immens
viele Kurse und Prüfungen vor einem
Juristen absolvieren müssen. Außerdem
habe ich vierzehn Tage einen Schließmittel-Kurs machen müssen, wie man eine
Person richtig schließen kann: Einsatz von
8er-Schleifen bzw. Handschellen, Einsatz
von Kabelbinden bei Festnahme, Festnahmegriffe bei Widersetzung der Festnahme.
Das alles ist nicht einfach.
(GR Federspiel: Mit Gummiknüppel!)
Nein, Gummiknüppel habe ich keinen,
aber ich habe zum eigenen Schutz und
zum Schutz von Personen vor gewalttätigen Angriffen, eine 9mm-Pistole bei mir.
Ich bin froh, dass ich bis jetzt noch nie
jemanden festnehmen musste, denn das
wäre ein großes Theater. Das würde bis
zur Verständigung beim Staatsanwalt
reichen, welcher über eine Festnahme
entscheidet.
Daher appelliere ich an die Menschlichkeit. Man sollte mit den Leuten sprechen.
Ich bin gegen die Festnahmebefugnis der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG).
(Beifall)
GR Federspiel: Diese unsägliche Diskussion in der Öffentlichkeit hätte man sich
ersparen können. Es gibt seit dem September 2007 beim Land Tirol eine Vorlage,
in der steht, dass man sich im Endeffekt
an das steirische Aufsichtsorgangesetz
halten soll. Dieses Gesetz gibt es seit dem
Jahr 2007. Alt-Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat, bevor er in den Ruhestand getreten ist, Recht und Ordnung
"Law & Order" kurzfristig erfunden. Ich
deponiere dies seit Jahren beim Land
Tirol, aber es wurde nicht gemacht.
Im Landesrecht Steiermark steht unter § 7
Punkt 1. bis 6. "Befugnisse von landesgesetzlich vorgesehenen Aufsichtsorganen" genau das, was heute diskutiert
wurde:
-

Maximales Anhalterecht,

-

Ausstellung von Organstrafverfügungen,

-

Amtsverschwiegenheit.