Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.65

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- 539 -

Das hätte man, wenn es vom Land Tirol
beschlossen worden wäre, schon lange
anwenden können. Mich hat in der Diskussion am meisten die Verquickung des
Stadtrechtes mit Bürgermeister-Direktwahl
gestört, obwohl mir die Frau Bürgermeisterin immer versichert hat, dass das damit
nichts zu tun hätte. Nach außen hat es jedoch immer diesen Anschein erweckt.
Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
tut mir heute schon Leid. So wie es
GR Haager gesagt hat, wissen alle, dass
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
keine Kompetenz hat, obwohl ich mich dafür immer eingesetzt habe. Das kann man
in diesem Rahmen nicht ändern. So etwas
muss ausdiskutiert werden, aber nicht im
Zusammenhang mit der BürgermeisterDirektwahl, denn diese ist vom Tisch.
Wir wünschen uns in Zukunft eine gescheite Stadtpolizei. Derzeit ist das gemäß
Bundesgesetz nicht möglich. Vielleicht ändern sich die Zeiten und wir können, genauso wie die Städte Kufstein oder Hall i.
T., im Prinzip über die Polizei bestimmen
und dementsprechend für die Sicherheit
der Stadt beitragen. Dass wir uns - so wie
viele Mitglieder des Gemeinderates - für
die Sicherheit einsetzen, ist ganz klar.
Ich glaube, wir werden heute diesen Abänderungsantrag beschließen. Ich hoffe,
dass die Geschichte hinsichtlich der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) in diesem Sinn nicht ausgestanden ist, sondern
dass sie künftig wirklich mit einer "echten"
Kompetenz ausgestattet wird, die gesetzlich verankert ist und die Leute eine dementsprechende Rechtssicherheit haben.
Derzeit befindet sich die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) wirklich in einem
luftleeren Raum und so etwas kann man
den MitarbeiterInnen nicht zumuten. Ich
bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es wurde
viel gesagt und daher möchte ich auf einige Dinge eingehen. Für mich ist offenbar
geworden, dass wir einen unterschiedlichen Informationsstand haben.
Ich würde GR Grünbacher bitten, mir folgende Frage zu beantworten. Hat die Polizei bei einer ortspolizeilichen Verordnung,
zum Beispiel bei Parkanlagen, einzuGR-Sitzung 14.7.2011

schreiten - ja oder nein? GR Grünbacher
hat gesagt - so habe ich es verstanden -,
dass für ortspolizeiliche Verordnungen
auch die Polizei zuständig sein kann.
Das heißt, dass seiner Meinung nach
künftig die Polizei auch dafür zuständig ist,
wenn in den Parkanlagen Dinge passieren, die wir im Gemeinderat als Missstand
bezeichnet haben. Vielleicht bekomme ich
diesbezüglich eine Antwort, da wir eine
unterschiedliche Auffassung haben. Es
gibt hier fünf verschiedene schriftliche
Wahrnehmungen.
Zitat von GR LAbg. Willi hinsichtlich des
Wachkörpers:
"In den erläuternden Bestimmungen ist genau definiert, dass im Hinblick auf den
eingeschränkten Tätigkeitsbereich und sofern das Auftreten nach außen nicht die
Kriterien - bewaffnet, militärisch usw. nach Art. 78 erfüllt, sind die städtischen
Aufsichtsorgane jedenfalls ebenso vom
Begriff Wachkörper ausgenommen wie
das Jagdschutzpersonal usw."
Die Vermutung von GR Grünbacher, dass
das Land Tirol in vollem Wissen einen eigenen Wachkörper beschließt, ist nicht
richtig. Das steht in den erläuternden Bestimmungen auf Seite 26.
Heute wurde oft die Abstimmung 39 : 1
vom 18.3.2011 erwähnt. Hier haben wir
eine unterschiedliche Herangehensweise.
GRin Mag.a Schwarzl hat es etwas ins
Lächerliche gezogen und StRin
Dr.in Pokorny-Reitter hat es eher sehr
scharf formuliert, dass ich einen Beschluss
des Gemeinderates nicht umgesetzt hätte.
Die Direktwahl des Bürgermeisters wurde
umgesetzt. Das, was der Gemeinderat
beschlossen hat, ist mit zwei bzw. drei
Ergänzungen umgesetzt worden. Ich
wiederhole es vielleicht noch zum dritten
Mal, da man es mir sonst nicht glaubt.
(GRin Dr.in Waibel: Zur tatsächlichen Berichtigung! Der Beschluss ist noch nicht
umgesetzt, denn wir haben noch keine
Landesverordnung.)
(Bgm.-Stellv. Gruber: Das wird im Land Tirol beschlossen.)